Dinslaken. Bis Ende August gibt’s keine Großveranstaltungen. Doch NRW hat noch nicht definiert, was als Großveranstaltung gilt. Dinslaken kritisiert das.

Seit Mittwochabend steht fest: Aufgrund der Corona-Krise sind alle Großveranstaltungen bis mindestens Ende August deutschlandweit untersagt (wir berichteten). Auf diese Regelung hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel geeinigt und dabei aber den Ländern die Entscheidung überlassen, was als Großveranstaltung gilt.

Dass diese Einordnung seitens des Landes NRW noch nicht erfolgt ist, verunsichert Veranstalter wie Lea Eickhoff, Geschäftsführerin der Freilicht AG, die bekanntlich jedes Jahr das Fantastival organisiert (wir berichteten). Doch auch die Stadt Dinslaken fordert nun eine „schnelle Rechtssicherheit“.

Wie die städtische Pressestelle am Freitagmittag mitteilte, fehle „in der heute vom Land NRW versandten aktuellen Fassung der Coronaschutz-Schutzverordnung (...) ein konkreter Hinweis auf den Umgang mit Großveranstaltungen“.

Stadt Dinslaken: „Noch keine belastbare Rechtsgrundlage“

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales habe lediglich die bisherigen Regelungen für Veranstaltungen bis zum 3. Mai verlängert. Damit gebe es „auch noch keine belastbare Rechtsgrundlage für die Ankündigung des Bundes und der Länder, dass Großveranstaltungen bis zum 31. August untersagt werden sollen“.

Die Stadt Dinslaken bedauert dies und wird die Landesregierung unverzüglich um entsprechende Klärung bitten. „Gerade Großveranstaltungen wie die Din-Tage oder das Fantastival brauchen eine schnelle Rechtssicherheit“, erklärt Bürgermeister Dr. Michael Heidinger. Solange diese nicht hergestellt sei, könne man den Veranstaltern nicht zumuten, ihre Events auf eigenes Risiko abzusagen.