Voerde. Verwaltung appelliert an die Voerder, an den Osterfeiertage die Vorgaben zum Schutz vor dem Coronavirus zu beachten. Osterfeuer sind verboten.

Die Stadt Voerde weist nochmals darauf hin, dass Osterfeuer in diesem Jahr gemäß der Coronaschutzverordnung nicht abgebrannt werden dürfen. Dies wurde ergänzend in dem Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 3. April 2020 deutlich gemacht. Auch private Feuer sind, selbst wenn sie ohne weitere Teilnehmer abgebrannt werden sollen, ebenfalls nicht zulässig.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsbehörde werden über die Osterfeiertage verstärkt entsprechende Kontrollen durchführen und Verstöße ahnden. Diese können mit bis zu 1000 Euro sanktioniert werden.

Bürger zeigen große Disziplin

Die durch die Coronaschutzverordnung geltenden kontaktreduzierenden Maßnahmen werden aus Sicht der Verwaltung von den Voerder Bürgerinnen und Bürgern mit einer großen Disziplin bis auf wenige Ausnahmen eingehalten. Man könne feststellen, dass die Notwendigkeit dieser Einschränkungen verstanden und akzeptiert wird.

Appell an die Bürger

Vor dem anstehenden Osterwochenende appellieren die Verantwortlichen bei der Stadt Voerde dennoch nochmals an alle: Während der Osterfeiertage sollte sich zum Schutze aller an die allgemeingültigen Regeln und Empfehlungen gehalten werden. Man soll möglichst zu Hause bleiben und Ostern nur im engsten Familienkreis feiern. In der Öffentlichkeit seien die Vorgaben (maximale Anzahl von zwei Personen bzw. die Zugehörigkeit zu einem Haushalt) zu berücksichtigten. Und wenn man im Freien anderen Menschen begegne, sollte Abstand gehalten werden.