Dinslaken. Aktuelle Vorstellungen der Burghofbühne in Dinslaken wurden abgesagt. Welche finanzielle Konsequenzen das hat, ist aktuell noch nicht zu sagen.
Das Coronavirus war bei den Foyergesprächen der Premiere von E. T. A. Hoffmanns „Der Sandmann“ in der neuen Aula der EBGS schon ein Thema, aber es hatte Dinslaken noch nicht erreicht. Wenige Tage später dann trafen auch die Burghofbühne die bekannten Konsequenzen: Allein 13 Termine sind aktuell auf der Homepage mit „abgesagt“ vermerkt. Doch nicht nur die öffentlichen Auftritte des Landestheaters ruhen derzeit. Die Burghofbühne hat, wie viele andere Unternehmen auch, ihren Betrieb heruntergefahren.
Kontakte nach „außen“ wurden eingeschränkt
Mirko Schombert beantwortet die Fragen zur aktuellen Situation von zu Hause aus. Bis Anfang der Woche wurde der Probenbetrieb noch aufrecht erhalten, „damit wir gut aufgestellt sind, wenn es wieder weiter geht“. Eingeschränkt wurden die Kontakte nach „draußen“. Vorsprechen mit neuen Schauspielern wurden verschoben und natürlich auch die Proben von den Bürgerbühnen auf dem Tenterhof bis auf weiteres ausgesetzt.
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Doch inzwischen ist das Team, sofern es Verwaltungstätigkeiten ausführen kann, im Home Office. Auch die Proben wurden ausgesetzt, weil ein enger Kontakt der Schauspieler untereinander in einer Theaterinszenierung unvermeidbar ist. Der Werkstattbetrieb wird derzeit noch aufrecht erhalten. Eingeschränkt, von nur noch zwei Mitarbeitern, die sich allerdings auch bei ihrer Arbeit nicht begegnen.
Schombert zeigt sich verhalten optimistisch
Das behördliche Veranstaltungsverbot gilt derzeit bis nach den Osterferien. Was dann ist, weiß derzeit keiner. Was die Pandemie für die Burghofbühne letztendlich bedeuten wird, steht – wie für so viele andere auch – in den Sternen.
Mirko Schombert zeigt sich verhalten optimistisch: „Über Entschädigungen und Ausfallhonorare ist ja derzeit nichts entschieden.“ Sollte es nach dem 19. April wieder weitergehen und würden Ausfallhonorare für abgesagte Vorstellungen ausgezahlt, könnte die Burghofbühne die Situation wohl verkraften. „Es gäbe Einschnitte, wohl auch harte Einschnitte, aber es wäre irgendwie machbar“, schätzt Mirko Schombert die Lage ein, gibt aber zu bedenken, dass ein echter Überblick in der derzeitigen unklaren Situation nicht möglich ist.
Sofortige Hilfsmaßnahmen seien ohnehin jetzt vordringlich für Freiberufliche in der Kreativwirtschaft, zu denen auch die freie Schauspieler gehören, erforderlich. Die finanziellen Auswirkungen der Pandemie für die Burghofbühne zeigen sich erst, wenn tatsächlich über Ausfall- oder Entschädigungszahlungen für abgesagte Vorstellungen entschieden ist.
Die Linke fordert Hilfsfonds
In der Zwischenzeit fordert Die Linke im Kreistag Wesel die Einrichtung eines Hilfsfonds für das Landestheater Burghofbühne. Eine Idee, die die Partei öffentlich machte, mit der sie allerdings (mit Stand von Donnerstag) noch nicht persönlich auf den Intendanten zugekommen ist.
In der Veröffentlichung der Partei wird der Fraktionsvorsitzende der Linken im Kreistag Wesel, Sascha H. Wagner, mit den Worten zitiert, dass es sei begrüßenswert sei, dass die NRW-Landesregierung am 13. März ein Maßnahmenpaket erlassen hat, welches unter anderem den landeseigenen Kultureinrichtungen bis zum 19. April den Betrieb untersage.
Linke: Der Kreis Wesel ist nun der Pflicht
„Trotz der Notwendigkeit von jetzt zu treffenden Maßnahmen dürfen diese nicht zu Insolvenzen wichtiger Kultureinrichtungen führen, solange diese verhindert werden können. Die von Kürzungspolitik gebeutelte Burghofbühne sieht sich im Angesicht der getroffenen Maßnahmen mit solch einer existenzbedrohenden Situation konfrontiert. Der Kreis Wesel ist nun in der Pflicht, seinen Beitrag zum Erhalt dieser überregional besonders wichtigen Kultureinrichtung zu leisten.“
Mit einem entsprechenden Dringlichkeitsantrag für die nächste Sitzung des Kreisausschusses fordert Die Linke im Kreistag Wesel die Verwaltung auf, in Rücksprache mit der Burghofbühne den nötigen Betrag zur Aufrechterhaltung der Einrichtung und zur Absicherung der Beschäftigungsverhältnisse zu ermitteln und die Gelder bis vorläufig zum 19. April bereitzustellen.