Wenn ein behindertes Ausschussmitglied von der Stadt nicht gleichberechtigt behandelt wird, geht es um Wichtigeres als um Kommunalwahlkampf.

Die UN-Behindertenrechtskonvention sagt es. Das Grundgesetz sagt es. Und auch die Stadt Dinslaken sagt es in der 2014 verabschiedeten „Satzung der Stadt Dinslaken zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung“: Die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung müsse beseitigt und verhindert, die „gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft“ gewährleistet werden.

Ganz abgesehen von allen Konventionen und Satzungen sollte die Gleichberechtigung behinderter Menschen eine Selbstverständlichkeit sein. Dass die Dinslakener Stadtverwaltung seit mehreren Monaten nicht in der Lage ist, einem sehbehinderten Ausschussmitglied, noch dazu dem eigenen ehemaligen Behindertenbeauftragten, für ihn lesbare Unterlagen zur Verfügung zu stellen, ist daher indiskutabel.

Die SPD wollte trotzdem diskutieren. Darüber, ob Bürgermeister Michael Heidinger (SPD) hier etwa zu Unrecht beschuldigt würde. Man müsse, so wandte SPD-Ratsherr Gerrit Dieckmann mit Blick auf den Ausschussvorsitzenden Thomas Beerwerth (CDU) ein, „erst einmal klären, wer für die Versendung der Unterlagen des Bauausschusses zuständig ist, ob das der Bürgermeister oder jemand anders ist“.

Abgesehen davon, dass hier selbstverständlich die Stadtverwaltung und somit deren Chef, Bürgermeister Heidinger, verantwortlich ist, war dieser Beitrag unangemessen und unwürdig. Denn hier ging es um ein Menschenrecht: um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Der Kommunalwahlkampf sollte dabei hintenan stehen.