Voerde. Geplanter Kahlschlag in Friedrichsfeld: Bei einem Ortstermin betonte der Bürgermeister, dass die Stadt kein Interesse an einer Wohnbebauung hat.
Die Anwohner sind besorgt: Fallen die Bäume an der B8 der Kettensäge zum Opfern, werden auf der Fläche Wohnhäuser errichtet? Vor einigen Wochen sind die Pläne des Eigentümers des Wäldchen an der Hindenburgstraße (B8) zwischen Feuerwehr und Kleingartenanlage bekannt geworden. Er plant auf der rund 7000 Quadratmeter großem Grundstück einen Kahlschlag. Ihre Sorgen äußerten Anwohner bei einem Ortstermin am Freitagnachmittag, zu dem Bürgermeister Dirk Herrmann, die Erste und Technische Beigeordnete Nicole Johann, Naturschützer und Vertreter von SPD, CDU, Grüne und FDP nach Friedrichsfeld gekommen waren. Frank Boßerhoff von der Nabu Kreisgruppe Wesel hatte das Treffen organisiert.
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Das Recht zum Kahlschlag und zur forstwirtschaftlichen Nutzung habe der Eigentümer, hieß es. Anschließend müsste wieder aufgeforstet werden. Anwohner befürchten aber, dass der Eigentümer die als Wald ausgewiesene Fläche zu Bauland machen möchte. Gegenüber der Stadt habe er davon gesprochen, auf dem Gelände eine Kleingartenanlage errichten zu wollen. Von Seiten der Verwaltung wird in Frage gestellt, ob der Bedarf überhaupt vorhanden sei. Wie der Bürgermeister berichtete, habe er mit Mitgliedern des benachbarten Kleingartenvereins gesprochen. Die Nachfrage nach Parzellen sei gar nicht vorhanden, es gebe gar keine Interessenten für einen Kleingarten.
Bebauungsplan müsste geändert werden
Auch wenn die Stadt es nicht in der Hand habe, was mit der Fläche passiere. Eines machte Haarmann im Gespräch mit den Anwohnern deutlich: Die Stadt habe kein Interesse daran, dass an dieser Stelle, direkt an der Hauptverkehrsstraße Wohnungen errichtet werden. Für Haarmann wäre es wünschenswert, wenn die Fläche so bliebe wie sie jetzt ist.
Der Bedarf nach neuen Wohnungen sei in Voerde vorhanden, städtebaulich gesehen sei es an anderen Stellen der Stadt aber sinnvoller. Und nur mit Zustimmung des Rates könne der geltende Bebauungsplan geändert werden. Darin ist die Fläche als Wald festgeschrieben, und solange der Plan nicht geändert werde, würde sich an der Situation nichts ändern. „Wir stehen an ihrer Seite“, betonte Uwe Goemann von der SPD. Und auch Vertreter von CDU, Grüne und FDP betonten, dass man dem Wunsch nach einer Änderung nicht nachkommen würde.
Bald beginnt die Brutzeit
Der Eigentümer hatte gegenüber der Stadt angekündigt, Anfang Februar mit den Arbeiten beginnen zu wollen. Gegen einen Kahlschlag auf dem privaten Gelände habe die Stadt keine rechtliche Handhabe. Doch müsste sich der Eigentümer sputen. Ab dem 1. März dürfen solche Arbeiten wegen der Brutzeit nicht durchgeführt werden. Und dieses Verbot gilt für die gesamte Brutzeit.
Die Anwohner hoffen darauf, dass der Eigentümer einlenkt, wenn er sieht, dass sie sowie die Verwaltung und Ratsfraktionen gegen eine Veränderung sind. Auch mit Blick auf den Klimawandel.
Kahlschlag und Rodung
Hintergrundinformationen zu Kahlschlag und Rodung lieferte bei dem Ortstermin die Erste Beigeordnete Nicole Johann.
Ein Kahlschlag, für den es erst bei Flächen ab zwei Hektar einer Genehmigung bedarf, beinhaltet, dass ein Baum bis auf eine Höhe von 20 Zentimetern abgeholzt werden darf. Die Wurzel muss im Boden bleiben. Das gewonnene Holz wird wirtschaftlich genutzt. Die Fläche muss anschließend aufgeforstet werden.
Anders verhält es sich bei einer Rodung: Dabei werden auch das Wurzelwerk und der Baumstumpf entfernt.