Dinslaken/Voerde/Hünxe. Ab 1. März müssen Kita- und Schulkinder gegen Masern geimpft sein – auch in Dinslaken, Voerde, Hünxe. Doch Behörden warten noch auf Anweisungen.

Die Impfmüdigkeit in Deutschland trage dazu bei, dass längst überwunden geglaubte Krankheiten immer wieder in Erscheinung treten, hatte Dr. Christian Schmidt, Chefarzt der Kinderklinik im St. Vinzenz-Hospital in Dinslaken, anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Kinderklinik berichtet. Das sehe man vor allem an den regelmäßig ausbrechenden Masernepidemien.

Dem hat nun das Bundesgesundheitsministerium einen Riegel vorgeschoben und bereits im Dezember ein neues, vom Bundesrat genehmigtes Gesetz, verabschiedet. Ab dem 1. März müssen alle Kita- und Schulkinder gegen Masern geimpft werden. Denn, so argumentiert das Bundesgesundheitsministerium: Masern sind alles andere als eine harmlose Kinderkrankheit, sie gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten.

Langwierig, schwer, manchmal tödlich

Die Virus-Erkrankung kann zu langwierigen Verläufen und zu schweren Komplikationen führen, allerdings auch zur tödlich verlaufenden Hirnhautentzündung. „Den besten Schutz vor Masern bietet eine Masern-Impfung, die für eine lebenslange Immunität sorgt“, sagt Michael Lobscheid von der IKK classic, die das neue Gesetz befürworten. Denn in Deutschland komme es immer wieder zu Masernausbrüchen, da weniger als 95 Prozent der Bevölkerung laut Bundesgesundheitsministerium geimpft sind.

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Die Ständige Impfkommission empfiehlt, so das Bundesgesundheitsministerium, eine erste Impfung gegen Masern als Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfung bei Kindern im Alter von elf bis 14 Monaten. Eine zweite Impfung sollte im Alter von 14 bis 23 Monaten erfolgen. Auch für Erwachsene, die nach 1970 geboren und noch nicht beziehungsweise nur einmal als Kind gegen Masern geimpft wurden, empfehle man eine Impfung gegen Masern.

Nicht nur Kinder müssen den Impfschutz ab März nachweisen

Der Gesetzesentwurf, der zum 1. März in Kraft tritt, sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die Masern-Impfungen vorweisen müssen. Das gilt auch für die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson. Gleiches gilt allerdings auch für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal, soweit sie nach 1970 geboren sind.

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Asylbewerber und Flüchtlinge müssen ebenfalls den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft nachweisen. Das Gesetz sieht im Übrigen auch Geldbußen bei Zuwiderhandlung vor. Der Nachweis kann durch einen Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder bei einer früheren Masernerkrankung durch ein ärztliches Attest erfolgen.

Das Problem: Behörden haben noch keine Informationen vom Ministerium erhalten

Das Problem – bislang liegen die notwendigen Informationen und Anwendungshinweise vom Ministerium noch nicht bei den Trägern der Kindergärten oder Kitas vor, auch das Schulamt im Kreis Wesel muss erst noch auf genaue Angaben des Ministeriums warten.

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Erst dann, so Marcel Sturm, Pressesprecher der Stadt Dinslaken, wisse man, wie sich das Gesetz im August beim Start der neuen Schul- und Kitaanfänger praktisch umsetzen lässt. Denn „wir können doch niemandem den Schulbesuch verweigern, es gibt in Deutschland schließlich die Schulpflicht“, erklärte Diana Lindner, Leiterin der Gartenschule auf Anfrage der NRZ.