Voerde. Kleingartenverein zeigt sich von Vorhaben auf Nachbarfläche überrascht. Besitzer kann Aufschrei nicht nachvollziehen. Gespräch mit der Stadt.

Die Stadt und der Eigentümer der an der B 8 zwischen Feuerwehrgerätehaus und Kleingartenanlage „Tannenbusch“ in Friedrichsfeld gelegenen Waldfläche werden in dieser Woche noch einmal über den angekündigten Kahlschlag auf dem Grundstück sprechen. Ob beide Seiten zu einer Lösung jeweils in ihrem Sinne kommen, muss sich zeigen. Die Stadt, die nach eigenem Bekunden keine rechtliche Handhabe gegen das Ansinnen des Eigentümers hat, würde diesen gerne von dem Plan abbringen.

Den Aufschrei, den es nach Bekanntwerden seines Vorhabens gegeben hat, kann Boris Beilhartz nicht nachvollziehen. Der in Meerbusch tätige Architekt ist der Meinung, dass da „aus einer Mücke ein Elefant“ gemacht werde. Der von ihm verfolgte Plan, die 1,4 Hektar große Fläche kahlzuschlagen, sprich die Bäume dort in etwa 20 Zentimetern Höhe abzuholzen und Wurzelwerk und Stumpf im Boden zu belassen, sei ein für den Forstbetrieb nicht ungewöhnlicher Vorgang. Das dabei gewonnene Holz wird verkauft, danach muss das Grundstück wieder aufgeforstet werden. Mit dieser Maßnahme werde auch für ein kontrolliertes Wachstum gesorgt, erläutert Beilhartz auf Nachfrage der NRZ.

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Seiner Bewertung nach hat das, was auf dem an der Bundesstraße gelegenen Gelände an, wie er sagt, „wildausschlagendem“ Baumbewuchs zu finden ist, „keine wirkliche Waldqualität“. Und in Anbetracht des wilden Mülls, der dort abgeladen werde, spricht er gar von einem „Schandfleck“. Die Fläche liegt an einem öffentlichen Weg, dessen südlicher Eingang sich an der Heidestraße befindet und auch durch die Kleingartenanlage „Tannenbusch“ führt.

Grundstücksbesitzer Beilhartz erinnert an die Errichtung des Feuerwehrgerätehauses an der B8. Dafür habe er etwa 3000 Quadratmeter seiner benachbarten Fläche zur Verfügung gestellt und damals hätten 20 bis 30 Bäume – darunter auch solche mit einem Durchmesser von einem bis zwei Metern – weichen müssen. „Das waren Bäume“, urteilt Boris Beilhartz. Seinerzeit habe es keinen Protest gegeben. Auch habe er dem Bauherrn Flächen für die nach dem Fällen der Bäume nötigen Ersatzmaßnahmen zur Verfügung gestellt.

Die Waldfläche liegt an einem öffentlichen Gehweg.
Die Waldfläche liegt an einem öffentlichen Gehweg. © NRZ | Petra Kessler

Nach geltendem Planrecht könnte Beilhartz auf einem dafür ausgewiesenen Teil seines Grundstücks an der B 8 eine Kleingartenanlage errichten und dafür den Bereich auch roden, also ebenso Wurzelwerk und Stumpf der Bäume aus dem Boden entfernen. Für Kleingärten gebe es eine Nachfrage, wie er beim Blick auf ein Internet-Anzeigenportal festgestellt habe. In der direkten Nachbarschaft indes nicht: Der Kleingartenverein „Tannenbusch“ winkte nach eigener Schilderung ab, als der Eigentümer ihm im Frühherbst 2019 das Grundstück für den Zweck angeboten habe. „Wir könnten das finanziell gar nicht stemmen“, selbst wenn die Fläche mit fertigen Lauben zur Verfügung gestellt würde, konstatiert der erste Vorsitzende Wilhelm Schuff im Gespräch mit der NRZ. Seitens des Vereins sei dahingehend im Vorfeld nichts passiert und werde es auch im Nachhinein nicht.

Die bestehenden 106 Parzellen, die sich auf zwei Bereiche nördlich und südlich der Heidestraße verteilen, reichen dem Kleingartenverein nach Aussage seines ersten Vorsitzenden aus – auch wenn alle komplett besetzt seien und sich sofort ein Nachfolger finde, sobald jemand seinen Garten aufgibt. Der Vorstand ist von dem nunmehr öffentlich gewordenen Plan des Grundstückseigentümers etwa vier Monate nach dessen Angebot an den Verein „absolut überrascht“ und angesichts des angekündigten Kahlschlags der Bäume in Zeiten des Klimawandels nicht begeistert.

Verweis auf nach Kahlschlag fehlenden Schallschutz

Der zweite Vorsitzende Werner Horchler verweist auch auf den Schallschutz vor der vielbefahrenen Bundesstraße und den Sonnenschutz. Beides ginge für die Häuser in direkter Nachbarschaft zur Waldfläche verloren, wenn die Bäume abgeholzt würden. Den Teil seines 1,4 Hektar großen Grundstücks, der im Bebauungsplan als Wald dargestellt ist, darf der Eigentümer nicht roden. Auch die Wohnbau Dinslaken würde es im Sinne der Mieter ihrer drei großen Wohngebäude an der Hugo-Mueller-Straße bedauern, wenn die Bäume kahlgeschlagen würden, da diese eine „abschirmende Wirkung“ hätten, erklärt Geschäftsführer Wilhelm Krechter.

Noch hat Eigentümer Boris Beilhartz nicht entschieden, wie er sein Grundstück künftig nutzen will. Er wolle das Gespräch mit der Stadt, der er die Fläche vor etwa zehn Jahren schon einmal zum Kauf angeboten habe, führen und sei nach allen Seiten hin offen. Denkbar ist für ihn auch, dort Wohnungsbau zu realisieren. Dafür müsste aber zunächst der gültige Bebauungsplan geändert werden. Dies würde ein längeres Verfahren nach sich ziehen.