Dinslaken. Stadt Dinslaken hat die 22 Bezirke vor der Kommunalwahl 2020 neu eingeteilt. Das war notwendig, weil sich auch die Einwohnerzahl geändert hat.

In Dinslaken werden die Wahlbezirke für die Kommunalwahlen am 13. September 2020 neu eingeteilt. Das ist notwendig, weil sich die maßgebliche Einwohnerzahl geändert hat.

Die Mitglieder des Wahlausschusses haben die neue Einteilung der Wahlbezirke einstimmig beschlossen. Es mussten Veränderungen an allen 22 Wahlbezirken vorgenommen werden, um eine möglichst gleichmäßige Verteilung auf die Wahlbezirke zu erreichen.

Berechnungsgrundlage für Wahlbezirke ist die Einwohnerzahl

62.988 Einwohner zählte die Stadt Dinslaken zum Stichtag am 30. April 2019. Im Jahr 2014 waren es noch 67.219 Einwohner. Dass die zur Einteilung der Wahlbezirke erforderliche Einwohnerzahl um knapp 4200 Menschen gesunken ist, liegt unter anderem daran, dass es eine Änderung bei der Kommunalwahlordnung (KWahlO) gegeben hat: Zuvor bildete die Gesamtbevölkerung ungeachtet der Staatsangehörigkeit die maßgebliche Einwohnerzahl.

So sind die 22 Wahlbezirke in Dinslaken 2020 eingeteilt.
So sind die 22 Wahlbezirke in Dinslaken 2020 eingeteilt. © funkegrafik nrw | Denise Ohms

Seit der Änderung Ende April dieses Jahres jedoch bleiben die Drittstaatler bei der Einwohnerzahl für die Wahlbezirkseinteilung laut Aussage der Verwaltung allerdings unberücksichtigt. Auch wenn bezüglich dieser Änderung derzeit ein Verfahren beim Verfassungsgerichtshof NRW anhängig sei, habe das NRW-Innenministerium mitgeteilt, dass die Wahlbezirkseinteilung bereits jetzt erfolgen könne, so die Stadt Dinslaken.

Die Verwaltung rechnet in der entsprechenden Vorlage dennoch auch mit der Zahl der Drittstaatler – so kommt sie auf 68.433 Einwohner. Die Berechnungsgrundlage dieser Zahl soll genutzt werden, falls das Verfahren beim Verfassungsgerichtshof NRW zu der Erkenntnis kommt, dass die Drittstaatler doch wieder berücksichtigt werden. Auch für die Bundestagswahl in 2021 und die Landtagswahl in 2022 werden sie genutzt, so die Stadt.

So viele Einwohner muss ein Wahlbezirk in Dinslaken minimal und maximal haben

2864 Einwohner hat jeder der 22 Wahlbezirke in Dinslaken durchschnittlich, bezogen auf die Einwohnerzahl von 62.988 Menschen. Mindestens sein müssen es 2148 Menschen, maximal sein dürfen es 3580.

Sofern doch die höhere Einwohnerzahl von 68.433 Menschen zum Tragen kommt, wären es durchschnittlich 3111 Einwohner je Wahlbezirk, mindestens 2333 und maximal 3889 Personen pro Wahlbezirk.

Diese Wahlbezirke hatten zu viele oder zu wenige Einwohner

2 Wahlbezirke in Dinslaken hatten aufgrund der Neuerungen zu viele Einwohner. Das sind die ehemaligen Wahlbezirke 3 (44 zu viel) und 17 (2 zu viel).

3 Wahlbezirke in Dinslaken hatten hingegen aufgrund der Neuerungen zu wenige Einwohner. Das sind die ehemaligen Wahlbezirke 7 (227 zu wenig), 8 (523 zu wenig) und 15 (223 zu wenig).

>> Ein Beispiel: In Wahlbezirk 1 gibt es sowohl Straßen, die neu aufgenommen wurden als auch Straßen, die abgegeben wurden. Neu sind hier die Straßen Astridweg und Dianastraße, beide zählten bei den vergangenen Wahlen zum Bezirk 22. Abgegeben werden hingegen die Weseler Straße 160 bis 298 und 153 bis 241 (an Wahlbezirk 2) sowie die Weseler Straße 10 bis 144 und 29 bis 133 (an Wahlbezirk 3).

>> HIER GIBT’S DIE ÜBERSICHT ÜBER DIE NEUE EINTEILUNG

Die neue Einteilung der Wahlbezirke ist derzeit einzusehen im Ratsinformationssystem der Stadt Dinslaken (www.dinslaken.de).

Laut Auskunft von Stadtsprecher Marcel Sturm soll zudem in Kürze eine öffentliche Bekanntmachen im Amtsblatt erscheinen.

Wahlberechtigte Dinslakener erhalten die Information zu ihrem Wahlbezirk natürlich außerdem mit der Wahlbenachrichtigung im kommenden Jahr.