Hünxe. Die Politik hat entschieden: Hünxe unternimmt etwas gegen die Verschmutzung im öffentlichen Raum – und verteilt ab sofort Knöllchen bis 100 Euro.
Kippe wie Kaugummi auf eine öffentliche Straße werfen oder Hundekot dort liegen lassen: Alles davon wird in der Gemeinde Hünxe fortan teurer geahndet. Statt der bislang geltenden 25 Euro wird jedes der Vergehen nun mit 100 Euro Bußgeld bestraft.
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses haben bei ihrer Sitzung am Dienstagabend einstimmig beschlossen, diese Regelungen in die Ordnungssatzung der Gemeinde aufzunehmen. Sie ist ab sofort gültig.
Auf Bußgeldkatalog gewartet
Hervorgegangen war die Idee aus einem CDU-Antrag zu „Sanktionierungen im Abfallrecht“. Bereits Ende Mai hatte die Politik darüber diskutiert, einen endgültigen Beschluss aber vertagt. „Wir haben damals gesagt, dass wir die Entwicklung des Bußgeldkatalogs des Landes abwarten, da wir uns daran orientieren wollten“, erklärt Hauptamtsleiter Klaus Stratenwerth das Hinauszögern des Beschlusses.
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Diesen hatte das Land NRW Ende Mai bereits angekündigt, aber erst Anfang Juni dann auch veröffentlicht. „Wir haben uns nun dazu entschieden, die untere Grenze von 100 Euro zu wählen“, sagt Stratenwerth. Theoretisch seien Sanktionen in Höhe von bis zu 10.000 Euro möglich.
Diskussion bei Grünschnitt-Gebühren
Ebenfalls einig waren die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses sich darin, dass sie die „Abfallentsorgungssatzung 2020“ so nicht empfehlen wollen. Der Grund dafür war, dass die Verwaltung vorgeschlagen hatte, Gebühren für die Abgabe von Grünschnitt zu erheben – fünf Euro für eine Kofferraumladung und zehn Euro für eine Anhängerladung.
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Mit diesem Vorstoß allerdings scheiterte die Gemeindeverwaltung, „die Politik war sich einig, dass das Angebot weiterhin kostenlos bleiben soll“, sagt Hauptamtsleiter Stratenwerth. Die Änderung werde nun in die „Abfallentsorgungssatzung 2020“ eingearbeitet, der Rat stimmt dann schlussendlich am 5. Dezember darüber ab. Dennoch will die Gemeindeverwaltung im kommenden Jahr näher darauf achten, wie viel Grünschnitt abgegeben wird – und mögliche Erkenntnisse dann in die „Abfallentsorgungssatzung 2021“ einfließen lassen.
Die Gebührensatzungen zur Entwässerung und Straßenreinigung bleiben unverändert und wurden einstimmig genehmigt.