Dinslaken. Die Gebäude, in denen sich der Ulcus befindet, sollen am 11. Dezember zwangsversteigert werden. Grenzen fürs Mindestgebot haben sich geändert.
Der nächste Termin für die Zwangsversteigerung des Ulcus-Gebäudes an der Duisburger - und Brückstraße steht: Am Mittwoch, 11- Dezember, 9.30 Uhr soll das Gebäude-Ensemble im Amtsgericht Dinslaken (Schillerstraße 26, Saal 206) unter den Hammer kommen.
Der Verkehrswert liegt bei 550.000 Euro
Der Gutachter hat den Verkehrswert der Gebäude auf 550.000 Euro festgesetzt. Für diesen Preis fand sich aber beim ersten Versteigerungstermin im August kein Käufer. Ein Interessent hatte sich zwar gefunden – aber der Mann aus Warstein bot nur 275.000 Euro. Der Zuschlag wurde versagt, weil das Gebot unter dem erforderlichen Mindestgebot von 70 Prozent des Verkehrswertes – also 388.500 Euro – lag.
Die Grenzen für das Mindestgebot wurden aufgehoben
Bei dem erneuten Termin gilt diese 7/10-Grenze nicht mehr. Auch die 5/10-Grenze wurde ausgesetzt. Es darf also auch weniger als die Hälfte geboten werden. Der Eigentümer der Gebäude, Kristian Knauff, der die Kult-Kneipe selbst einige Jahre geführt hat, wollte sich zuletzt selbst nach einem Käufer umsehen. Ob die Suche erfolgreich war, dazu wollte Kristian Knauff am Freitag auf NRZ-Nachfrage nichts sagen.
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Der Ulcus 3.0, wie er zuletzt hieß, steht zum Teil unter Denkmalschutz und ist seit September geschlossen. Die ältesten Gebäude waren bereits in einem Stadtplan von 1825 eingezeichnet. Der Gutachter hält „eine Vielzahl“ von Nutzungen für vorstellbar: „national ausgerichtete Speisegaststätte mit separaten Spezialitätenverkauf, Galerie oder Atelierhaus mit kleiner Küche, Ändern der Ausrichtung zum Irish Pub, Weinlokal usw. oder Verkaufsfläche mit Werkstatt für Maßanfertigungen.“