Hünxe/Voerde. Initiative sieht keinen Grund, Gestattungsverträge für Pipeline-Bau zu unterschreiben. Zeelink verwahrt sich gegen Schmähung, „Werber“ zu sein.

Die Initiative gegen den Bau der Zeelink-Pipeline kritisiert „die Methoden der Werberkolonnen, die vom Betreiber Open Grid durch NRW geschickt werden, um bei Grundstückseigentümern und Pächtern so genannte Gestattungsverträge für das Bauvorhaben zu erlangen“. Wie Rainer Rehbein, einer der Sprecher der Leitungs-Gegner erklärt, hätten mehrere der Betroffenen berichtet, „ihnen sei wörtlich gesagt worden, sie müssten es bereuen, wenn sie nicht unterschreiben“. Das sei als Drohung verstanden worden, so Rehbein.

Es gebe auch weitere Hinweise auf „fragwürdige Verhandlungsmethoden“. So werde in Schreiben der Open Grid „Bezug auf vorangegangene Gespräche genommen, die überhaupt nicht stattgefunden haben und Protokolle der Werber stimmten, so Rehbein, „nicht immer mit dem überein, an das sich die Gesprächspartner erinnern“. Die Initiative sieht „keine vernünftigen Gründe dafür, die angebotenen Gestattungsverträge zu unterzeichnen, die vornehmlich nur dem Wohl der Open Grid dienen“.

Schaden durch Leitungsbau müsse in jedem Fall ersetzt werden

Wenn dem Eigentümer oder Pächter ein Schaden durch den Leitungsbau entstehe, müsse dieser „auf jeden Fall ersetzt werden – auch wenn die Bezirksregierung eine so genannte vorzeitige Besitzeinweisung verfügt“. Dann entscheide ein Gutachter über den Schadensersatz, so Rehbein. Dieser könne zwar „durchaus unter der von der Open Grid angebotenen Summe liegen, jedoch ebenso auch darüber. Wer ein Grundstück besitzt oder bewirtschaftet, solle auch daran denken, dass eine Einmalzahlung nicht die über Jahre und Jahrzehnte entstehenden Schäden und Beeinträchtigungen ersetzt.“ Grundsätzlich sei man weiterhin zuversichtlich, so Rehbein, den Pipeline-Bau vor Gericht stoppen zu können.

Beginn der Arbeiten zur Verlegung der Zeelink Gaspipeline in Nähe des Deichkreuzes in Ork.
Beginn der Arbeiten zur Verlegung der Zeelink Gaspipeline in Nähe des Deichkreuzes in Ork. © FUNKE Foto Services | Heiko Kempken

„Wir verwahren uns, insbesondere die Kollegen aus dem Rechtserwerb, gegen die Schmähung, ‘Werber’ zu sein. Bei unseren Beschäftigten, die am Rechtserwerb beteiligt sind, handelt es sich durchweg um qualifizierte Personen“, so Helmut Roloff, Zeelink Kommunikation, auf Anfrage. „Dabei legen die Rechtserwerber weder ‘fragwürdige Verhandlungsmethoden’ an den Tag noch geben wir den Betroffenen mit auf den Weg, dass sie es ‘bereuen müssten’, keinen Vertrag mit uns zu schließen.“

Keinen Gestattungsvertrag abzuschließen, sei gutes Recht

In den bisher rund 80 anhängigen oder abgeschlossenen Verfahren zur vorzeitigen Besitzeinweisung „sind weder wir noch die Behörden mit diesem Einwand konfrontiert worden. In den Gesprächen betonen wir stets, dass der Betroffene nicht dazu verpflichtet ist, einen Gestattungsvertrag mit uns abzuschließen“, so Roloff. Wenn die Betroffenen der Bürgerinitiative „keinen vernünftigen Grund sehen, einen Gestattungsvertrag mit uns abzuschließen, ist dies das gute Recht eines jeden Betroffenen. Allerdings gibt uns der Gesetzgeber mit den Instrumenten der vorzeitigen Besitzeinweisung und der Enteignung rechtsstaatliche Mittel an die Hand, mit denen wir das Vorhaben dann durch die Inanspruchnahme hoheitlicher Hilfe umsetzen können“, erklärt Roloff.

„Wir bieten eine Dienstbarkeitsentschädigung an.“ Diese betrage nach der Rechtsprechung zwischen acht und 20 Prozent des Bodenwerts. Eine laufende, jährliche Zahlung sei allerdings weder gesetzlich noch durch die Rechtsprechung vorgesehen. Helmut Roloff: „Etwaige durch den Bau der Pipeline entstandene Schäden werden beglichen. Auch nach der Auffassung des Gerichts bestehen hinsichtlich der Erforderlichkeit der Leitung ‘keine Zweifel’“. (P.N.)