Dinslaken. Die Stadt, der BUND und eine Privatperson wehren sich gerichtlich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf.

Die Deponie Wehofen-Nord darf um einen dritten Abschnitt erweitert werden. Einen entsprechenden Planfeststellungsbeschluss hatte die Bezirksregierung Düsseldorf am 12. Februar veröffentlicht. Danach lag der Beschluss im März mehrere Wochen öffentlich aus.

Im April teilte die Bezirksregierung auf Anfrage der NRZ mit, dass gegen den Beschluss, der es dem Unternehmen Thyssenkrupp erlaubt, die Deponie zu erweitern, eine Klage eingereicht worden sei. Mittlerweile sind es drei Klagen, die beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängig sind. Eine Klage ist von der Stadt Dinslaken eingereicht worden.

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Über diesen Schritt wurde am Dienstag im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses gesprochen. Wie der Ausschuss wird sich auch in der kommenden Woche der Rat mit dem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung zur Durchführung des Klageverfahrens gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung der Deponie, einschließlich der Durchführung eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens, befassen. Auch die Beauftragung eines Anwalts ist Bestandteil der Vorlage.

Stadt hat die Erfolgsaussichten klären lassen

Wieso erst jetzt über die Klage entschieden wird? Gegen den Beschluss konnte innerhalb eines Monats Klage beim Oberverwaltungsgericht erhoben werden. Wie Pressesprecher Marcel Sturm mitteilt, konnten in der Kürze der Zeit die Erfolgsaussichten einer Klage nicht abschließend beurteilt werden.

Deshalb habe die Stadtverwaltung am 19. März zunächst fristwahrend Klage beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Zeitgleich wurde ein Gutachten zur Überprüfung der Erfolgsaussicht der Klage in Auftrag gegeben. Der Gutachter ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

Nach Auskunft der Bezirksregierung haben neben der Stadt auch der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und eine Privatperson geklagt. Zurzeit könne nicht abgeschätzt werden, wann mit Entscheidungen in der Hauptsache zu rechnen sei.

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Thyssenkrupp hatte vor Jahren die Erweiterung der bestehenden Deponie Wehofen beantragt. In dem dritten Abschnitt sollen Abfälle aus der Eisen- und Stahlproduktion gelagert werden. Der Planfeststellungsbeschluss berechtigt das Unternehmen aber auch zur Ablagerung von nicht gefährlichem Abfall. Das Ablagerungsvolumen beträgt etwa sechs Millionen Kubikmeter.

Bezirksregierung verweist auf erlassene Auflagen

Wie die Bezirksregierung im Februar mitteilte, habe sie den Interessen der Bürger unter anderem durch den Erlass von mehreren Auflagen Rechnung getragen. So hat die Betreiberin zum Schutz der Anwohner zum Beispiel Staub- und Lärmschutzmaßnahmen und Staubmessungen durchzuführen. Weiter muss die Betreiberin zum Schutz des Grundwassers bereits vor der Ablagerung Abdichtungssysteme errichten. Im Bereich des Artenschutzes werden zum Beispiel Fledermauskästen und Nisthilfen für den Uhu aufgestellt.