Dinslaken. Der Kulturausschuss spricht sich für einen unbefristeten Ausstellungsvertrag für den „Judenkarren“ im Stadtpark Dinslaken aus

Seit 1993 erinnert Alfred Grimms Mahnmal „Judenkarren“ an Dinslakens dunkles Kapitel im Nationalsozialismus. Es ist ein Zeichen der Erinnerung und der Mahnung gegen rechte Gewalt und Antisemitismus jeglicher Art. Deshalb ist es heute, 26 Jahre nachdem es am Stadtpark aufgestellt wurde, aktueller denn je. Und deshalb ist es auch wichtig, dass der Erhalt des Mahnmals für die Zukunft gesichert ist. Aus diesem Grund hat der Kultur- und Partschaftschaftsausschuss in seiner Sitzung am Dienstag einstimmig dem Rat der Stadt Dinslaken die Empfehlung ausgesprochen, einen bislang nicht schriftlich fixierten Ausstellungs- und Urheberrechtsvertrag mit Alfred Grimm und dem Evangelischen Kirchenkreis abzuschließen.

Der Künstler hat sich an die Stadt Dinslaken gewandt

Grimm selbst war an die Stadt mit der Bitte herangetreten, die rechtlichen Beziehungen so zu regeln, dass ein Vertrag über die kommenden Jahrzehnte hinaus Bestand hat. Er selbst hält als Künstler die Urheberrechte an dem „Judenkarren“, der Evangelische Kirchenkreis ist der Eigentümer.

Im nun aufgesetzten Vertrag räumt die Stadt Dinslaken dem Kirchenkreis unbefristet das Recht ein, die Großplastik an ihrem jetzigen Standort im Stadtpark auszustellen. Der Kirchenkreis verpflichtet sich gegenüber dem Künstler – beziehungsweise irgendwann auch seinem Rechtsnachfolger – und der Stadt, für die Erhaltung des „Judenkarren“ zu sorgen. Letztere wiederum trägt die Sorge für den Ausstellungsort und seine Umgebung, damit das Mahnmal in einem angemessenen, pietätvollen Rahmen gezeigt wird. Dies gilt insbesondere auch für die Beseitigung etwaiger antisemitischer Schmierereien. Sollte irgendwann eine Veränderung des Standorts unumgänglich sein, so kann diese nur im Konsens aller drei Vertragspartner geschehen.

Beschluss wurde einstimmig angenommen

„Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung und Befassung im Rat der Stadt Dinslaken bekennt sich die Stadt Dinslaken nachhaltig zu ihrer Verpflichtung, an die Verbrechen gegenüber jüdischen Menschen zu erinnern“ hieß es in der Beschlussvorlage, die einstimmig angenommen wurde.