Dinslaken. Versteigerung der Ulcus-Gebäude und Grundstücke in Dinslaken brachte keinen neuen Besitzer. Ein Interessent aus Warstein bot zwar, aber zu wenig.
30 Minuten können ganz schön lang sein. Zumindest wenn sie, wie an diesem Mittwochmorgen bei der Zwangsversteigerung am Amtsgericht, trotz eines Gebotes keinen neuen Eigentümer bringen: Die beiden Ulcus-Gebäude an der Duisburger Straße 33 und 35, die, wie berichtet, gemeinsam mit den dazugehörigen Grundstücken – etwa dem Hof, in dem der Biergarten ist – zwangsversteigert werden sollten, sind nicht unter den Hammer gekommen.
Dabei scheint das Interesse an den Grundstücken in der Innenstadt anfangs groß: Rund 20 Interessierte haben sich zur Zwangsversteigerung in Saal 206 des Amtsgerichtes eingefunden; geht man nach der Anzahl von Stühlen, hätten es auch viele mehr nicht sein können.
Sieben Minuten lang passiert erstmal gar nichts
Doch als die für die Zwangsversteigerung zuständige Rechtspflegerin die 30 Minuten lange Bietzeit um 9.49 Uhr eröffnet, passiert sieben Minuten lang erstmal gar nichts. Um 9.56 Uhr wird die Stille das erste Mal gebrochen: Aber nur, weil die ersten Besucher den Saal verlassen – und somit den ersten und auch einzigen Auftritt eines Interessierten verpassen.
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Der erhebt sich nämlich um 9.57 Uhr, spricht anfangs mit der Rechtspflegerin und schließlich mit dem zuständigen Vertreter der Nispa. Um 10.08 Uhr gibt die Rechtspflegerin sein Gebot bekannt: Der Interessent aus Warstein bietet 275.000 Euro für die Grundstücke.
Das Gebot ist zu niedrig, die Nispa versagt den Zuschlag
Da dieses Höchstgebot schlussendlich allerdings deutlich unterhalb des vom Gutachter geschätzten Wertes von 550.000 Euro liegt und auch die erforderlichen 70 Prozent dieses festgesetzten Verkehrswertes nicht erreicht (mehr Info dazu siehe unten), versagt der Vertreter der Nispa den Zuschlag, die Rechtspflegerin stimmt dem zu.
Wer die Gebäude, in dem die Traditionskneipe Ulcus seit Jahrzehnten beheimatet ist, künftig sein Eigen nennen kann, bleibt also weiterhin ungewiss.
Gibt es keine Einigung zwischen den Gläubigern – das sind die Nispa und die Stadtkasse – und dem derzeitigen Eigentümer, wird es einen neuen Termin mit einer weiteren Zwangsversteigerung geben. Laut Aussage der zuständigen Rechtspflegerin werde dieser Ende des Jahres oder Anfang des nächsten Jahres stattfinden.
>> Beide Ulcus-Gebäude sind erstmals in einem Stadtplan aus dem Jahr 1825 eingezeichnet, das genaue Alter der Häuser ist jedoch nicht bekannt. Das Fachwerkhaus an der Duisburger Straße 33 steht unter Denkmalschutz, wurde 2006 laut Verkehrswertgutachten in die Denkmalliste der Stadt aufgenommen. „Die Schutzwürdigkeit ergibt sich aus dem städtebaulichen Zusammenhang und der unveränderten Bebauung sowie der Fassadengestaltung des frühen 19. Jahrhunderts“, heißt es in dem Gutachten.
>> So läuft eine Zwangsversteigerung ab
- Die Mindestbietzeit bei einer Zwangsversteigerung liegt bei 30 Minuten. Das Ende der Bietzeit wird festgestellt, wenn das letzte Gebot durch das Gericht dreimal verkündet wurde und trotz Aufforderung keine weiteren Gebote mehr abgegeben werden.
- Nach dem Schluss der Bietzeit folgt die Verhandlung über den Zuschlag. Dabei können sich die Beteiligten zur Erteilung oder Nichterteilung des Zuschlags äußern. Der Zuschlag kann dann versagt werden, wenn das Meistgebot 70 Prozent des Verkehrswertes nicht erreicht und ein Antragsberechtigter Gläubiger die Zuschlagsversagung beantragt hat. Sofern der Zuschlag wegen Nichterreichens dieser 7/10-tel-Grenze versagt wurde, muss das Gericht einen neuen Versteigerungstermin bestimmen. Bei diesem Termin gilt das Erreichen der 7/10-tel-Grenze dann nicht mehr.
- Die Regelung dient dem Schutz des Schuldners vor einer Verschleuderung seines Grundstückes.