Dinslaken/Duisburg. Ein 43-jähriger Dinslakener wehrt sich gegen ein Urteil des Amtsgerichts. Vor der nächsten Verhandlung soll er psychiatrisch begutachtet werden.

In zweiter Instanz stand ein 43-jähriger Mann aus Dinslaken am Dienstag wegen Beschaffens und Besitzes von Kinderpornografie vor dem Landgericht Duisburg. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung waren Mitte 2017 rund 800 Bilddateien mit eindeutigem Inhalt gefunden worden. Die auf diversen elektronischen Geräten abgespeicherten Darstellungen zeigten Kinder vom Säuglingsalter bis hin zu Jugendlichen, die für diverse sexuelle Praktiken missbraucht wurden.

Geständiger Wiederholungstäter

Die Ermittler waren auf die Spur des Angeklagten geraten, weil der im März 2017 selbst ein entsprechendes Bild auf einer einschlägigen Internet-Plattform eingestellt hatte. Das Amtsgericht Dinslaken hatte den geständigen Wiederholungstäter im Februar vergangenen Jahres zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Der 43-Jährige legte dagegen Berufung ein, beschränkte das Rechtsmittel allerdings auf das Strafmaß.

„Ich habe das ja auch schon in erster Instanz alles zugegeben“, so der Angeklagte. Der Verteidiger verdeutlichte das Ziel der Berufung: Sein Mandant habe die Hoffnung, dass er angesichts des zeitlichen Abstandes zur Tat, dem Umstand, dass er eine zuvor abgebrochene Sexualtherapie nun wieder aufgenommen habe und dass er inzwischen in deutlich geordneteren persönlichen Verhältnissen lebe, doch noch eine Bewährungschance bekomme.

Frage der Schuldfähigkeit

Doch die Vorsitzende hielt das angesichts der Tatsache, dass der 43-Jährige bereits wegen einer einschlägigen Tat unter Bewährung stand, für problematisch. Sie regte an, die Berufung zurückzunehmen. Das aber wollte der Angeklagte nicht. Vor einem neuen Verhandlungstermin soll er nun zunächst von einem psychiatrischen Gutachter untersucht werden. Dabei stehen die Frage seiner Schuldfähigkeit und die Frage, ob bei ihm ein krankhaftes sexuelles Interesse an Kindern besteht, im Mittelpunkt.