Kreis Wesel. Ranger des RVR sind in Naturschutzgebieten im Kreis Wesel im Einsatz und klären Erholungssuchende über Rückzugsorte von Tieren und Pflanzen auf.

Seit Mitte Juni dieses Jahres sind in den Naturschutzgebieten auf Kreisgebiet Ranger des Regionalverbands Ruhr (RVR) im Auftrag des Kreises Wesel im Einsatz, um Erholungssuchende vor Ort über die sensiblen Bereiche aufzuklären. Sie sollen dadurch die Rückzugsorte von Tieren und Pflanzen vor möglichen Gefährdungen schützen. Zwei der für den Kreis Wesel eingesetzten Ranger des RVR (Ulrich Gräfer und Jürgen Grewer) teilten dem Kreis Wesel ihre ersten Erfahrungen mit.

„Bisher haben wir in den Naturschutzgebieten überwiegend positive Erfahrungen mit den Menschen gemacht. Die meisten Erholungssuchenden sind dankbar für Informationen, die ihnen vorher einfach gefehlt haben, um zu verstehen, warum das widerrechtliche Betreten von Naturschutzgebieten so einen starken, negativen Einfluss auf die Flora und Fauna vor Ort hat.“

„Durch Störwirkungen in der Natur ist ein deutlicher Artenrückgang erkennbar“

Klaus Horstmann, Leiter des Fachdienstes Naturschutz, Landwirtschaft, Jagd und Fischerei des Kreises Wesel, ergänzt: „Leider wird das Betretungsverbot von Naturschutzgebieten in einigen Bereichen von zahlreichen Erholungssuchenden, die es bisher einfach nicht besser wussten, bereits seit Jahren missachtet. Durch die erheblichen Störwirkungen ist in der Natur schon ein deutlicher Artenrückgang erkennbar geworden.“

Daher freue er sich umso mehr über die positiven Rückmeldungen von vielen Besucherinnen und Besuchern, aber auch Landwirten und den Deichverbänden zum Ranger-Einsatz. „Sie versicherten mir, dass die Naturschutzgebiete durch die Aufklärungsarbeit der Ranger bereits viel ruhiger geworden seien.“

„Zahlreiche geschützte Arten können sich in den Gebieten nicht mehr halten“

Mareike van Hemert, Koordinatorin im Fachdienst Natur-, Artenschutz, Jagd, und Fischerei des Kreises Wesel, erklärt hierzu: „Da sich Tiere häufig frühzeitig, beispielsweise durch das Verlassen der Gelege oder der Äsungsbereiche, zurückziehen, kann bei den Menschen leicht der Eindruck entstehen, dass durch die eigene Anwesenheit keine Störung stattgefunden hat.“ Zudem hätten zahlreiche hochgradig geschützte Arten wie etwa der Flussregenpfeifer, der sein Gelege ins kiesige Rheinufer legt, durch die ständigen Störungen überhaupt keine Chance mehr, sich in den Gebieten zu halten und dort weiter zu entwickeln. „Auch deshalb kann ich verstehen, dass die Bürger heute der Auffassung sind, in dem Naturschutzgebiet gebe es überhaupt keine besonders geschützten Arten, die gestört werden könnten.“

Über das europäische Naturschutzförderprogramm Life + sind in den letzten Jahren öffentliche Mittel im Umfang von insgesamt 3,2 Mio. Euro in den Orsoyer Rheinbogen geflossen. „Die Ruhigstellung des Gebietes ist insofern eine maßgebliche Voraussetzung dafür, dass mit diesen gut eingesetzten Steuergeldern auch eine Erhöhung der Artenvielfalt erreicht werden kann,“ erläutert Klaus Horstmann weiter.

„Es ist lediglich verboten, Hunde unangeleint laufen zu lassen“

Medienberichten zufolge erwecke der Ranger-Einsatz insbesondere bei Hundehaltern den Eindruck, dass das Betreten von Naturschutzgebieten gänzlich verboten sei. Entgegen dieser Annahme sei es in den Naturschutzgebieten aber lediglich verboten, sich außerhalb von gekennzeichneten, offiziellen Wegen aufzuhalten und die Hunde unangeleint laufen zu lassen. „Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass sich Menschen, die sich über Jahre zur Erholung in den Gebieten aufgehalten haben, durch die Umsetzung von Verboten eingeschränkt fühlen – insbesondere dann, wenn sie keine Ausweichmöglichkeit sehen, beispielsweise für einen Spaziergang mit dem Hund“, betont Horstmann.

Gerade in Rheinberg sei dies ein großes Thema. „Bei Stromkilometer 804,5 gibt es einen offiziellen Weg zum Rhein und am Rheinufer selbst gibt es einen Bereich, groß wie ein Fußballfeld, auf dem sich Mensch und Hund aufhalten können“, ergänzt er. „Die Menschen sollen den Rhein natürlich weiterhin als Erholungsort besuchen können. Ich bitte aber um Verständnis, dass das nicht an jeder Stelle geht“, betont er. Auch auf diese Bereiche in Naturschutzgebieten weisen Ranger vor Ort hin.

Der Kreis Wesel ist als Sonderordnungsbehörde zur Überwachung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Da es sich bei den Naturschutzgebieten entlang des Rheins um europäische Schutzgebiete (Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) und damit um einen besonders schützenswerten Raum handele, seien die Anforderungen an den Kreis und dessen Verantwortung hier besonders hoch, so Horstmann.