Dinslaken/Voerde/Hünxe. Hünxe hat beschlossen, Müllsünder kräftig zur Kasse zu bitten. Dinslaken und Voerde befassen sich nun mit der Umsetzung des Bußgeldkatalogs.
Wer in Hünxe künftig seine Zigarettenkippe auf die Straße schnippt, könnte ganz besonders kräftig zur Kasse gebeten werden. Der Hauptausschuss der Gemeinde hat Ende Mai die „Satzung zur Festlegung von Ordnungsgeldern bei illegaler Beseitigung von Müll und Kleinabfall“ geändert – und festgelegt, dass die Gemeinde künftig „mindestens die nach dem Bußgeldkatalog NRW höchstmöglichen Verwarnungsgelder“ verhängt. Nach dem allgemein gefassten neuen Buß- und Verwarngeldkatalog, den das Land nun veröffentlicht hat, liegt die höchstmögliche Strafe für vorsätzlich weggeworfenen Kleinabfall wie Zigarettenkippen theoretisch ebenso hoch wie für illegal entsorgten Bauschutt: 100.000 Euro. Die Gemeinde will sich nun erneut mir der Satzung befassen. Auch Dinslaken und Voerde sowie der Kreis Wesel beschäftigen sich mit dem neuen Bußgeldkatalog.
Das gilt nun
Der aktuelle Bußgeldkatalog ist allgemeiner gefasst als der vorherige, der dezidierte Bußgelder für die unterschiedlichen Abfallsorten und -Mengen vorsah. „Abfälle dürfen zum Zweck der Beseitigung nur in dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden“, heißt es unter Ziffer II2. Verstöße können Bußgelder in Höhe von 100 bis 100.000 Euro nach sich ziehen. Darunter fallen sowohl Zigarettenkippen als auch Bauschutt, erläutert Tanja Albrecht, Pressereferentin des Landes-Umweltministeriums. Das Ministerium habe den Kommunen möglichst freie Hand lassen wollen, erklärt die Referentin. Wobei im Naturschutzgebiet illegal entsorgter Bauschutt bei der Bemessung sicher anders zu bewerten sei als eine Zigarette auf der Straße.
Das galt bisher
Bislang galt Dinslaken, Voerde und Hünxe der Bußgeldkatalog des Landes aus dem Jahr 2006. Wer Zigaretten, Taschentücher oder Bananenschalen wegwirft, konnte danach mit bis zu 25 Euro belangt werden. Plastikflaschen, Tüten oder Säcke kosteten je nach Menge bis zu 510 Euro, ein Kühlschrank bis zu 300 Euro, Bauschutt bis zu 5000 Euro.
Das hat Hünxe beschlossen
Zu wenig, fand die CDU in Hünxe und beantragte mit Blick auf den anstehenden neuen Bußgeldkatalogs des Landes, dessen Möglichkeiten zu nutzen, „um etwas gegen unnötige Verschmutzungen des öffentlichen Raumes zu unternehmen“.
Kontrollen seien schwer, räumte CDU-Fraktionschef Dr. Michael Wefelnberg ein, „aber höhere Strafen werden etwas bringen.“ Als die Politik einstimmig beschloss, im Vorgriff auf den neuen Bußgeldkatalog mindestens die höchstmöglichen Knöllchen zu verhängen, war man davon ausgegangen, dass für entsorgten Kleinmüll der Höchst- und nicht der Mindestsatz bei 100 Euro liege, erklärt der Hünxer Hauptamtsleiter Klaus Stratenwerth, der sich den neuen Katalog nun genau anschaut. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sei der Kreis für die Ahndung von Verstößen zuständig, die Gemeinde für Verunreinigungen im Straßenraum. Auch der Kreis Wesel hat den neuen Bußgeldkatalog am Dienstag bekommen und will diesen nun studieren, um zu sehen, wie künftig zu verfahren ist.
Das sagt die Stadt Dinslaken
Die Stadt Dinslaken begrüßt den neuen Bußgeldkatalog mit „spürbaren Konsequenzen“ für Müllsünder ausdrücklich, so Stadtsprecher Marcel Sturm. Allerdings wirft auch Sturm die Frage der Kontrollmöglichkeiten auf. Für eine Zigarettenkippe würde schließlich nicht direkt ein Bußgeld verlangt sondern eine Verwarnung ausgesprochen. Bei Wiederholung empfiehlt das Land ein Bußgeld. Um aber festzustellen, wer „Wiederholungstäter“ sei, müssen die Personalien aufgenommen werden – was bei einer Verwarnung nicht der Fall sei. Und: Obwohl schon bisher empfindliche Strafen gedroht haben, sei der Din-Service im Rahmen des 48-Stunden-Versprechens innerhalb von fünf Monaten 111 Mal alarmiert worden – so wurden etwa 70 Autoreifen und mehrere Elektrogeräte illegal entsorgt. Christiane Wenzel, Leiterin des städtischen Fachbereichs Ordnung, schlägt vor, dass sich die Kommunen im Kreis abstimmen.
Das sagt die Stadt Voerde
In Voerde steht noch nicht fest, wie der neue Bußgeldkatalog konkret Anwendung in ihrer Satzung finden soll. Man will im Rathaus zunächst schauen, wie der Katalog im Detail aussieht. Ordnungsdezernent und Erster Beigeordneter Wilfried Limke neigt, wie er am Mittwoch auf Anfrage der NRZ erklärte, aber dazu, die „Zügel enger zu ziehen“, höhere Strafen zu verhängen. Dass Müll einfach achtlos weggeworfen wird, ist für ihn „nicht tolerabel“. Man müsse schauen, wie die Stadt den weiter gesteckten Rahmen an Bußgeldhöhen nutzen kann, um Menschen vor denen zu schützen, denen es völlig egal sei, was sie mit dem Müll machen. Im öffentlichen Raum mehr Abfalleimer aufzustellen, wie es in Richtung Stadt im Falle voller Behältern und darunter abgelegtem Unrat häufig gefordert wird, hält er für nicht zielführend. „Im Gegenteil.“ Das schaffe Anreize, in (oder unter) die Abfalleimer noch mehr Müll zu legen. Ist erst gar kein Behälter vorhanden, sei die Hemmschwelle höher, etwas wegzuwerfen. Überhaupt ist für Limke der Anspruch nicht nachvollziehbar, seinen Abfall überall loswerden zu können. In den weit überwiegenden Fällen könne der mit nach Hause genommen und dort entsorgt werden.
>>Hintergrund
Der aktuelle Buß- und Verwarngeldkatalog „Abfallrecht“ des Landes NRW ist auf der Homepage des Umweltministeriums zu finden: https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/umwelt/abfall/bussgeldkatalogabfallnrw.pdf
Der alte Katalog steht zum Vergleich auf bussgeldkatalog.net/umweltschutzordnungswidrigkeiten/krw-abfg/#nordrhein-westfalen