Dinslaken. . Dadurch wird Thyssen-Krupp Steel nicht gebremst. Sie hat keine aufschiebende Wirkung. Bezirksregierung verweist auf die Auflagen.

Thyssen-Krupp Steel Europe darf die Deponie Wehofen um einen dritten Abschnitt erweitern. Das hat die Bezirksregierung mit dem am 12. Februar veröffentlichten Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Vom 6. bis 19. März lag der Beschluss öffentlich aus. Wie geht es nun weiter? Die NRZ hat bei der Bezirksregierung und dem Unternehmen nachgefragt.

Bezirksregierung hatte sofortige Vollziehbarkeit angeordnet

Die Bezirksregierung teilte mit, dass eine Klage erhoben worden sei. Sie habe aber keine aufschiebende Wirkung, da die Bezirksregierung die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet habe. Wie es weiter heißt, habe die Klägerin bei Gericht keinen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt.

Zudem erinnert die Bezirksregierung daran, dass im Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der Deponie Wehofen Nord Einwendungen eingegangen seien, die in die Entscheidung über den Antrag zur Planfeststellung eingeflossen sind. So habe die Bezirksregierung Düsseldorf den Interessen der Bürgerinnen und Bürger unter anderem durch den Erlass von mehreren Auflagen Rechnung getragen.

Auflagen zum Schutz der Anwohner

Die Bezirksregierung sei nicht allen Einwendungen gefolgt, hat allerdings auch über Einwendungen hinausgehende Auflagen erteilt, so dass die Deponie mit den rechtlichen und technischen Anforderungen im Einklang steht. So hat Thyssen-Krupp zum Schutz der Anwohner zum Beispiel Staub- und Lärmschutzmaßnahmen sowie Staubmessungen durchzuführen.

Weiter muss der Betreiber der Deponie beispielsweise zum Schutz des Grundwassers bereits vor der Ablagerung Abdichtungssysteme errichten. Im Bereich des Artenschutzes werden Fledermauskästen und Nisthilfen für den Uhu aufgestellt.

Von Seiten des Stahlproduzenten ist die erteilte Genehmigung zur Erweiterung der Deponie Wehofen begrüßt worden. Wie ein Sprecher des Unternehmens mitteilt, sei dies eine wichtige Entscheidung, die für das Unternehmen die dringend benötigte langfristige Entsorgungssicherheit bedeutet.

Vorbereitungen haben begonnen

Die Auflagen, die die Bezirksregierung in ihrer fast 400 Seiten umfassenden Genehmigung macht, werde Thyssen-Krupp Steel einhalten und umsetzen. Dazu gehören zum Beispiel die Befeuchtung der Straßen, um an trockenen Tagen die Staubentwicklung zu vermeiden, Lärmreduzierung durch den Einsatz von besonders leisen Baumaschinen oder auch die Abdichtung des Bodens und Kontrolle von Sickerwasser zum Gewässerschutz.

Die Bauvorbereitungen haben mittlerweile begonnen. Auf dem Gelände werde zunächst die Oberflächenvorbereitung zur Errichtung der Basisabdichtung errichtet. Dazu sind Bodenaushubarbeiten im Gange. Die Zufahrt selbst bleibe unverändert, der Bauhof werde allerdings verlegt.

Das Unternehmen habe von Beginn an die Bedenken und Einwände der Anwohner ernst genommen, gleichzeitig aber immer darauf hingewiesen, dass – wie bei den anderen Bauabschnitten auch – nur nicht gefährliche Stoffe der Deponieklasse I, wie zum Beispiel Bauschutt oder mineralische Schlackeabfälle, abgeladen werden. Thyssen-Krupp rechnet mit einer Nutzungsdauer der Deponie von rund 25 Jahren.