Hünxe/Duisburg. . Ein Hünxer hat einen 82-Jährigen mit einer Axt getötet. Er gab die Tat zu. Für den brutalen Mord wurde er jetzt zu lebenslanger Haft verurteilt.

Nach der Bluttat an einem 82-jährigen Rentner mit einer Axt wurde ein Hünxer vor dem Duisburger Schwurgericht am Freitag zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 40-jährige Angeklagte aus Hünxe hatte im Prozess gestanden, seinen Bekannten im September 2018 von hinten mit der Axt erschlagen zu haben. Anschließend will er die Bankkarte des Opfers mitgenommen und damit 1000 Euro an einem Geldautomaten abgehoben haben.

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Das Landgericht Duisburg sprach Nikolai B. am Freitag des Mordes schuldig. Heimtückisch, aus Habgier und zur Ermöglichung einer Straftat, nämlich eines Raubes mit Todesfolge, habe er am Abend des 15. September 2018 einen 82-Jährigen in dessen Wohnung mit einer Axt erschlagen, so die Richter. Für Mord sieht das Gesetz nur eine Konsequenz vor: Lebenslange Freiheitsstrafe.

Die Strafkammer ging von folgendem Tatablauf aus: Der auch wegen seiner Spielleidenschaft in finanzielle Engpässe geratene Angeklagte habe den ihm und seinen Eltern fast freundschaftlich verbundenen Ex-Lehrer, für den er Hausmeisterdienste versah, nach einem Darlehen von 3000 Euro gefragt. „Der Geschädigte, der den 40-Jährigen gut kannte, lehnte ab, weil er fürchtete, dass der das Geld verspiele“, so der Vorsitzende.

Verteidigung wollte Angeklagten als Spieler darstellen

Der Angeklagte sei wütend zu seinem Auto gegangen. „Spätestens in diesem Moment hatte er beschlossen, den 82-Jährigen zu töten.“ Nikolai B. habe ein Handbeil geholt, es unter seinem Pullover verborgen, sei in die Wohnung zurück und habe zugeschlagen, als der Pensionär sich wieder der Sportschau zuwandte. „Mit einem mit großer Kraft geführten Hieb spaltete er ihm den Schädel.“

Eine Börse mit 200 Euro Bargeld, in der sich auch die EC-Karte des alten Herren und ein Zettel mit der PIN befanden, nahm der Angeklagte mit. Mit einem Schuh sicherte er die Terrassentür, um später weiter nach Beute zu suchen. 1000 Euro hob Nikolai B. vom Konto des Ermordeten ab. Den größten Teil der Beute verspielte er.

Die Verteidigung hatte bis zuletzt versucht, den Angeklagten als Spielsüchtigen darzustellen. Nachdem ein psychiatrischer Sachverständiger dafür keine Anhaltspunkte fand, lehnte ihn ein Verteidiger zuletzt wegen Besorgnis der Befangenheit ab und forderte ein neues Gutachten.

Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert

Die Kammer lehnte das ab. Es gebe keinen Hinweis darauf, dass das Spiel das Leben des Angeklagten beherrschte und er seine Handlungen nicht mehr habe steuern können, hieß es in der Urteilsbegründung.

Die Staatsanwaltschaft und die Anwältin des als Nebenklägers auftretenden Bruders des Getöteten, hatten neben lebenslanger Strafe auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Für den Angeklagten hätte das bedeutet, dass er nicht nur 15, sondern mindestens 25 Jahre in Haft bleiben müsste.

Warum der Hünxer die Tat beging, bleibt unklar

Die Strafkammer vermochte die Voraussetzungen dafür aber nicht zu erkennen: Auch wenn die Wortwahl zynisch klinge, so hebe sich der Fall nicht ausreichend von dem ab, was das Gesetz unter Mord verstehe.

„Die Frage, warum der Angeklagte die Tat beging, konnten wir nicht klären“, bedauerte der Vorsitzende. Aber das wisse wohl auch der Angeklagte selbst nicht. Nikolai B. hätte seine drängendsten finanziellen Probleme wenige Tage später durch eine erwartete Steuerrückzahlung regeln können. (mit dpa)