Dinslaken/Düsseldorf.. Die Bezirksregierung hat die Genehmigung für den dritten Bauabschnitt der Werksdeponie erteilt. Die Erlaubnis ist mit Auflagen verbunden.


Die Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt der Thyssenkrupp Steel Europe durch Planfeststellungsbeschluss vom 12. Februar die Erweiterung der Deponie Wehofen-Nord um einen dritten Bauabschnitt.

Wie es in einer Pressemitteilung der Bezirksregierung heißt, betrifft die Erweiterung die in Dinslaken befindliche Deponie zur Ablagerung von Abfällen aus der Eisen- und Stahlproduktion. Der Planfeststellungsbeschluss berechtigt das Unternehmen zur Ablagerung von nicht gefährlichem Abfall. Das Ablagerungsvolumen beträgt zirka sechs Millionen Kubikmeter.

In dem Planfeststellungsverfahren hat eine Vielzahl von Personen von ihrem Recht Gebrauch gemacht, Einwendungen vorzutragen. In der am Freitagmorgen veröffentlichten Mitteilung verweist die Bezirksregierung Düsseldorf darauf, dass sie den Interessen der Bürgerinnen und Bürger unter anderem durch den Erlass von mehreren Auflagen Rechnung getragen habe.

Die Bezirksregierung sei aber nicht allen Einwendungen gefolgt. Es seien allerdings auch über Einwendungen hinausgehende Auflagen erteilt worden, so dass die Deponie mit den rechtlichen und technischen Anforderungen im Einklang steht.

So hat die Betreiberin zum Schutz der Anwohner zum Beispiel Staub- und Lärmschutzmaßnahmen und Staubmessungen durchzuführen. Weiter muss die Betreiberin zum Schutz des Grundwassers bereits vor der Ablagerung Abdichtungssysteme errichten. Im Bereich des Artenschutzes werden zum Beispiel Fledermauskästen und Nisthilfen für den Uhu aufgestellt.

Durch die Erweiterung der Deponie um einen 3. Bauabschnitt ist die Entsorgungssicherheit für mehrere Jahre gewährleistet. Da die Vorhabenträgerin ihre Abfälle auf ihrer Werksdeponie ablagern kann, bleiben die notwendigen Kapazitäten anderer Deponien erhalten.

Der Planfeststellungsbeschluss wird im März 2019 öffentlich bekannt gegeben.