Dinslaken. . Die Stadt Dinslaken setzt bei der Finanzierung der Maßnahmen auf verschiedene Fördertöpfe. 2020 wird mit Bescheid der Bezirksregierung gerechnet.
Aufgrund der Antragsfrist für Städtebaufördermittel für das Jahr 2020 am 30. September will die Verwaltung dem Planungsausschuss den Entwurf am 16. September präsentieren. Für das Frühjahr 2020 rechnet die Verwaltung mit einem Bescheid der Bezirksregierung.
Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung soll bis zum Sommer 2020 abgeschlossen sein, so dass im Herbst die Ausschreibungs- und Vergabeverfahren anlaufen können. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2021 vorgesehen.
Neben einer Förderung durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) setzt die Stadt darauf, für die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes Mittel aus der Städtebauförderung zu erhalten. Der Förderansatz für Dinslaken liegt hierbei bei 70 Prozent. Förderkriterium sei hier der städtebauliche Mehrwert, zum Beispiel in Bezug auf Aufenthaltsqualität oder das Stadtbild.
Im März gibt es ein Gespräch mit den entsprechenden Institutionen, die über Fördermittel entscheiden. In der Vorlage für den Planungsausschuss heißt es auch, dass es sich zurzeit um eine grobe Kostenschätzung handelt. „Eine konkrete Kostenberechnung erfolgt mit Abschluss der Leistungsphase 3.“
Es könne zum jetzigen Zeitpunkt auch kein genauer Betrag genannt werden, der letztlich von der Stadt getragen werden muss. (mt)