Dinslaken/Duisburg. . Die 32-Jährige Pflegerin hatte einem Ehepaar aus Dinslaken-Lohberg starke Schmerzmittel verabreicht – und verschuldete so Tod des Mannes.
Wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Landgericht Duisburg am Montag eine 32-jährige Polin zu neun Jahren Haft. Zur Überzeugung des Gerichts hatte sie am 21. Dezember 2016 in Lohberg einem demenzkranken Paar in großer Menge ein nicht ärztlich verordnetes starkes Schmerzmittel verabreicht. Während die 82-jährige Frau knapp überlebte, starb der 87-Jährige am folgenden Tag.
Die Angeklagte nahm das Urteil mit einem Stirnrunzeln entgegen. Vielleicht lag das aber auch nur daran, dass sie sich auf die Dolmetscherin zu konzentrieren versuchte, die das Urteil übersetzte. Erst drei Tage vor dem dramatischen Geschehen hatte die gelernte Friseurin, die schon mehrfach Senioren gepflegt hatte, die Pflege für das Ehepaar in Lohberg übernommen, dessen Angehörige ein paar Tage in den Winterurlaub gefahren waren.
Vollgepumpt mit Tramadol
Am Abend das 21. Dezember rief sie einen Rettungswagen. Die beiden alten Leute waren zusammengebrochen. Wie sich bald herausstellte, vollgepumpt mit dem Mittel Tramadol. Die 82-Jährige leidet seitdem dauerhaft unter Angstzuständen. Ihr unter einer Herzschwäche und einer Lungenkrankheit leidender Mann verstarb tags darauf an einem Atemstillstand.
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Das Gericht ging davon aus, dass die Angeklagte mit dem Vorsatz für eine gefährliche Körperverletzung handelte, als sie das Mittel, das sie selbst zusammen mit Alkohol in großen Mengen konsumierte, dem Paar gab. Den Tod des Rentners habe die Angeklagte, die durch eigene Krampfanfälle von den fatalen Folgen gewusst habe, zumindest billigend in Kauf genommen.
Wein und Beruhigungsmittel
Für eine Einschränkung der Schuldfähigkeit der 32-Jährigen hatte ein Gutachter keine Anhaltspunkte gefunden. Zwar hatte sie die Weinvorräte der Familie geplündert und reichlich Beruhigungsmittel geschluckt, war aber noch in der Lage gewesen, die Nummer für den Rettungsdienst und ihren eigenen Aufenthaltsort zu recherchieren. Weil sie die Adresse in Lohberg nicht kannte, kontaktierte sie telefonisch die Enkelin des Paares. Damit diese nicht erfuhr, was gerade geschehen war, täuschte die Angeklagte vor, dass ihr Freund sie besuchen wolle.
Anklage lautete auf heimtückischen Mord
Die Anklage hatte ursprünglich auf heimtückischen Mord gelautet. Allerdings, so das Gericht, könne die Arg- und Wehrlosigkeit eines Opfers laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur ausgenutzt werden, wenn es auch in der Lage sei, überhaupt Argwohn zu empfinden. Dies scheide beispielsweise bei kleinen Kindern als Opfer aus und sei bei schwer demenzkranken Menschen ähnlich zu werten.
Mit dem Urteil ordneten die Richter die Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an. Für die 32-Jährige bedeutet dies, dass sie noch zwei Jahre im Gefängnis wird sitzen müssen, bevor sie eine Therapie antreten kann. Absolviert sie diese erfolgreich, so könnte sie bereits in vier Jahren wieder auf freiem Fuß sein.