Hünxe. . Ein Unternehmer aus Wesseling beantragt zwei weitere Anlagen an der Autobahn. Jetzt geht es darum, ob ein vereinfachtes Verfahren möglich ist.

Weitere Windräder könnten an der Autobahn errichtet werden. Neben den bereits vier vom Kreis Wesel genehmigten Anlagen, will ein Unternehmen aus Wesseling zwei weitere Windräder errichten. Entsprechende Anträge auf eine Genehmigung seien im Februar eingereicht worden, wie Lothar Krieger, beim Kreis Koordinator für Immissionsschutz, sagte. Die Unterlagen seien aber noch nicht vollständig, fügte Krieger hinzu.

Kreis Wesel prüft

Liegt der komplette Antrag vor, müsse die Kreisverwaltung entscheiden, welches Verfahren angewandt werden muss. Wenn man zur Überzeugung komme, ein vereinfachtes Verfahren reiche, würde es ohne Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Der Kreis könne dazu jetzt aber noch keine Aussage machen. Man prüfe noch.

Die Kreisverwaltung hat dabei acht Anlagen im Blick: die drei im Bau befindlichen Windräder auf der Halde, die vier Anlagen an der Hünxer Heide und das Windrad in Lohberg.

Zwei verschiedene Arten einer Umwelt-Vorprüfung

Einer Genehmigung ist jeweils eine Umwelt-Vorprüfung vorgeschaltet. Es gibt zwei verschiedene Arten dieser Umwelt-Vorprüfung: eine standortbezogene und eine allgemeine. Die standortbezogene Prüfung bezieht sich vor allem auf die örtliche Situation: Etwa, ob es sich um geschützte Gebiete handelt. In der Regel sind bei Windparks mit wenigen Anlagen keine erheblichen Umweltauswirkungen zu befürchten – es sei denn, das Gebiet ist besonders schützenswert und sensibel. Wenn das Gebiet nicht besonders sensibel ist, kann die Vorprüfung an diesem Punkt abgeschlossen werden.

Bei der allgemeinen Vorprüfung, die bei größeren Anlagen zur Geltung kommt, wird grundsätzlich angenommen, dass erhebliche Nachteile für die Umwelt möglich sind, deswegen muss voll durchgeprüft werden.

Unterlagen wurden nachgereicht

Gegen die Genehmigung der Windräder an der Hünxer Heide war im vergangenen Jahr beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht worden. Darüber ist noch nicht entschieden, die Hauptverhandlung steht noch an. Entschieden ist mittlerweile über einen Eilantrag. Ein verhängter Baustopp ist aufgehoben worden.

Der Baustopp wurde im vergangenen Sommer verhängt, weil das Verwaltungsgericht verlangte, dass eine allgemeine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung zusätzlich zu der bereits vorgelegten standortbezogenen Vorprüfung vorgelegt werden sollte. Die wurde nach Auskunft von Frank Schwarz, Pressesprecher der RAG Montan Immobilien GmbH, umgehend nachgeholt und eingereicht. Daraufhin wurde der Baustopp aufgehoben.

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Der Boden an den vier Standorten wird verbessert, die Fundamente für die Windräder gebaut. Im späten Frühjahr soll die Anlagenmontage folgen.

Hinter der Windpark Heide GmbH stehen diese Unternehmen: die RAG Montan Immobilien GmbH, Thyssen Vermögensverwaltung und Gelsenwasser.