Dinslaken/Voerde/Hünxe. . Im Sommer soll der Erarbeitungsbeschluss gefasst werden. RVR hat die für Dinslaken, Voerde und Hünxe vorgeschlagenen Flächen akzeptiert.
Es wird noch einige Zeit dauern, bis sich in Barmingholten oder auf dem Gelände des stillgelegten Kraftwerks in Möllen neue Firmen ansiedeln können, neue Jobs geschaffen werden. Denn erst einmal muss der Regionalplan in trockenen Tüchern sein. Darin wird festgelegt, welche Areale die Kommunen neben den lokalen Gewerbegebieten als Industrie- und Gewerbeflächen ausweisen dürfen. Nun sind die Kommunen und der Regionalverband Ruhr, der für die Erstellung verantwortlich zeichnet, einen Schritt weiter gekommen. Im Juli soll der Erarbeitungsbeschluss gefasst werden.
Bislang gab es Vorarbeiten, Gespräche mit den betroffenen Kommunen. Die haben zum Beispiel Vorschläge für so genannte Kooperationsstandorte gemacht. Dinslaken warf den Logistikpark Barmingholten mit 31 Hektar (ha) in die Waagschale, Hünxe ist mit Bucholtwelmen (24 ha) dabei und Voerde meldete nach dem Aus des Kraftwerks die 48 Hektar große Steag-Fläche nach. Diese drei Standorte sind, wie die Kreisverwaltung in einer Vorlage für den Umwelt- und Planungsausschuss schreibt, vom RVR akzeptiert worden.
Nach dem Erarbeitungsbeschluss beginnt das Beteiligungsverfahren
Das heißt aber noch nicht, dass am Ende auch diese Flächen für die Ansiedlung von Unternehmen zur Verfügung stehen. Nach dem Erarbeitungsbeschluss geht es los, das Beteiligungsverfahren mit allen Kommunen, mit den Trägern öffentlicher Belange. Ist dieses Verfahren abgeschlossen, wissen die Städte, welche Flächen ihnen zur Verfügung stehen. Dann beginnt ihre Arbeit, müssen sie Planungsrecht und Baurecht schaffen.
Von Seiten der Kreisverwaltung werden einige RVR-Vorgaben kritisiert. Wie es in der Vorlage heißt, habe der RVR zwischenzeitlich die rechtlichen Kriterien für eine Darstellung der Kooperationsstandorte formuliert. „Danach müssen alle Ansiedlungen auf diesen Flächen eine Mindestgröße von 8 ha netto haben.“ Ausnahmen sind aber vorgesehen, für besonders stark emittierende Betriebe und so genannte Verbundbetriebe.
Kreis Wesel und Ruhrgebiets-Kommunen sehen Kriterien für Kooperationsstandorte kritisch
Nicht nur der Kreis sieht diese Vorgabe kritisch. Ruhrgebiets-Kommunen sehen es genauso und haben die Forderung erhoben, das Mindestmaß auf drei bis fünf Hektar netto abzusenken. Überzeugt hat man damit die Verantwortlichen beim RVR aber nicht, wie der Kreis mitteilt.
Der Kreis möchte, dass man die Möglichkeit hat, Firmen auf den Kooperationsflächen anzusiedeln, die zu groß für vorhandene Gewerbegebiete sind. Gefragt seien diese Flächen, wie der Kreis schreibt. Als Beleg werden die aktuellen Grundstücksnachfragen angegeben. Bei den Investorengesprächen in den Jahren 2015 bis 2017 waren durchschnittlich 4,8 bis 5,9 Hektar große Flächen nachgefragt worden.
Eine Branche stand dabei im Vordergrund: „In den letzten drei Jahren wurden alleine 31 Gespräche mit Investoren aus dem Logistiksektor geführt“, teilt der Kreis mit. Für die überwiegende Zahl der Nachfragen konnten wegen der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen bzw. Größenansprüche keine Angebote in den vorhandenen Gewerbegebieten unterbreitet werden. Der Kreis kommt deshalb zu dem Schluss: „Größere, zusammenhängende Flächenpotenziale in einer jeweiligen durchschnittlichen Größe von fünf ha sind daher dringend notwendig.“
>> Info: Insgesamt 356 Hektar im Kreis Wesel
Neben den Flächen in Voerde, Hünxe und Dinslaken hat der RVR den Standort Alpen-Hoogen (38 ha), Kamp-Lintfort-Rossenray 172 ha, davon bereits 30 ha bebaut) und Sonsbeck-Peterskaul (43 ha) akzeptiert.
Standorte in Alpen-Bönninghardt, in Hamminkeln, Moers-Kohlenhuck und Xanten-Birten wurden nicht berücksichtigt.