Dinslaken. . Beide Standorte liegen in Oberlohberg, beide sollen wohl an die Kita Dickerstraße angedockt werden. Diese Auflagen muss die Stadt erfüllen.

Für die Kindergarten-Waldgruppe in städtischer Trägerschaft gibt es offenbar zwei Standorte, die in Frage kommen könnten. Beide liegen in Oberlohberg: Laut NRZ-Informationen prüft die Stadt einmal das Gebiet in der Krumbeck nahe der A3-Ausfahrt Dinslaken-Nord und zudem die Halde nahe des Jugendzentrums P-Dorf.

Die Waldgruppe soll an eine bestehende Kita in städtischer Trägerschaft angedockt werden: Dabei handelt es sich offenbar um das Familienzentrum Dickerstraße – von beiden möglichen Standorten ist die Einrichtung nicht weit entfernt. Die Verwaltung möchte bereits zum Beginn des kommenden Kindergartenjahres am 1. August 2018 mit der Waldgruppe starten. Platz für bis zu 20 Kinder soll sie haben.

Um eine Waldgruppe einrichten zu dürfen, muss die Stadt einige Auflagen erfüllen. Stadtsprecher Marcel Sturm verweist auf NRZ-Nachfrage auf die „Arbeitshilfe zur Einrichtung von Waldkindergärten und Waldgruppen“ des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR). An der orientiere sich die Stadt, denn: Der LVR muss die Waldgruppe schlussendlich genehmigen. Folgendes ist laut LVR etwa zu beachten:

Bauamt/Brandschutzbehörde

Für den Betrieb einer Waldgruppe ist das Vorhandensein beziehungsweise die Errichtung eines Schutzraumes notwendig, das könnten zum Beispiel ein Bauwagen oder eine Waldhütte sein. Beide stellen im baurechtlichen Sinn ein Bauwerk dar und sind deshalb genehmigungspflichtig. Bauwagen wie Waldhütte sind außerdem auf ausreichenden Brandschutz durch die Brandschutzbehörde zu prüfen.

Forstamt

Den Kontakt zu Revierförster Michael Herbrecht, der für die Verwaltung und Betreuung des Staatswaldes zuständig ist, hat die Stadt schon hergestellt. „Wir sind immer wieder in Gesprächen“, sagt Herbrecht auf NRZ-Nachfrage.

Zwei Aspekte, die bei der Planung zu beachten seien, hebt der Förster hervor: Das Alter des Waldes und das Wasser in der Umgebung. „Je jünger der Wald ist, desto geringer ist das Risiko, dass etwas von den Bäumen abfällt“, erklärt Herbrecht. Die Wasserläufe in der Umgebung zu betrachten sei hingegen zum Beispiel unter dem Aspekt Hochwasser wichtig. Förster Michael Herbrecht befürwortet die Einrichtung einer Waldgruppe: „Ich bin sehr euphorisch, was das angeht. Wenn das klappen sollte, dann wäre das ein Meilenstein.“

Gesundheitsamt

Unter anderem muss mit dem Gesundheitsamt abgeklärt werden, wo Kinder wie Erzieher sich vor dem Essen und nach dem Spielen die Hände reinigen können. Auch Fragen, wie Kinder beim Wickeln gepflegt werden, und wie und wo der Toilettengang stattfinden kann, müssen geklärt werden.

Haftpflichtversicherung

Für den Träger eines Waldkindergartens ist es absolut unerlässlich, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit ein ausreichender Versicherungsschutz für das Personal gegeben ist.

Unfallkasse

Die Gefahren, die beim Aufenthalt im Wald entstehen, sind nicht zwingend größer als in Tageseinrichtungen. Sie unterscheiden sich jedoch. Zur Sicherheit des Personals und der Kinder sollte rechtzeitig die Unfallkasse in die Planungen einbezogen werden. Träger mit gültiger Betriebserlaubnis sind bei der Unfallkasse NRW kostenfrei versichert.

Untere Wasserbehörde

Die Flächen, die beim Betrieb einer Waldgruppe genutzt werden, liegen in der Regel in besonders schützenswerten Arealen, beispielsweise Wasserschutzgebieten. Die untere Wasserbehörde prüft deren Nutzung und gibt entsprechende Hinweise.