Dinslaken. . Bürgermeister Dr. Michael Heidinger fordert, dass das auf Landesebene geltende Konnexitätsprinzip auch auf Bundesebene eingeführt werden muss.

  • Die Stadt bezahlt Rechnungen, für die die Politiker in Berlin verantwortlich sind
  • Aus Sicht von Bürgermeister Heidinger ist eine vollständige Neuordnung dringend erforderlich
  • Solche Ausfälle können Städte und Gemeinden nur durch die Erhöhung eigener Steuern ausgleichen

Erst neulich beim Sommerempfang im Burginnenhof hat Bürgermeister Dr. Michael Heidinger es eingefordert: Wer die Musik bestellt, soll sie auch bezahlen. Adressiert ist die Forderung an die Bundespolitiker.

Es war nicht das erste Mal und Heidinger kündigte im Gespräch mit der NRZ für die kommenden Monate weitere Aktionen an, um die finanzielle Ausstattung der Kommunen zu verbessern. Denn eines sei klar: Dinslaken ist nicht arm, die Stadt müsse nur Rechnungen bezahlen, für die die Politiker in Berlin verantwortlich sind.

Die Folge war der Erlass einer Haushaltssperre

Wie sich Bundesgesetze auf einen städtischen Etat auswirken können, zeige ein Beispiel aus Voerde, so Heidinger. Es ziehen ein paar Familien in die Stadt und weil sie einen erhöhten Betreuungsbedarf haben, für dessen Kosten die Stadt aufzukommen hat. Die Folge war, dass die Kämmerin eine Haushaltssperre erließ.

Das ist ein Beispiel für Heidinger, dass es „dringend erforderlich ist, dass es zu einer vollständigen Neuordnung kommen muss“. Der Verwaltungschef wünscht sich, dass der, der etwas beschließt, es auch vollständig bezahlt. Das würde dazu führen, dass die Politiker im Bundestag dazu gezwungen werden, darüber nachzudenken, mit welchen Konsequenzen ihre Beschlüsse verbunden sind.

Heidinger hat den Mehraufwand ermitteln lassen

Ein weiteres Beispiel sind die zum 1. November 2015 in Kraft getretenen Änderungen beim Bundesmeldegesetz. Sie haben zur Folge, dass zusätzliche Arbeitsschritte notwendig sind. Bei jedem Antrag sind zusätzliche Infos einzufügen.

Heidinger hat den Mehraufwand bei der Bearbeitung ermitteln lassen. Dabei ist herausgekommen, dass eineinhalb Kräfte mehr notwendig seien. Dadurch entstünden der Stadt jährlich Mehrkosten in Höhe von 107 250 Euro. „Das geht von unserem Etat ab, das Personal müssen wir bezahlen“, erklärt Heidinger.

Personalkosten belasten die Stadt

Der Bürgermeister stellt eine Gegenrechnung auf: Durch die Personalkosten ist die Stadt genauso belastet, wie sie es für eine vollständige Sanierung des Freibades Hiesfeld wäre. Geht man von Kosten in Höhe von drei Millionen Euro aus, wären bei dem derzeitigen Zinsniveau die Kosten für einen Kredit gering.

Da die Abschreibung über 30 Jahre laufe, wäre das eine jährliche Belastung für die Stadt in Höhe von 100 000 Euro. Ähnlich sei es laut Heidinger beim Bahnhofsvorplatz. Bei Fördermitteln in Höhe von 70 Prozent, läge der Eigenanteil der Stadt bei 2,4 Millionen Euro. Die Belastung für die Abschreibung belief sich auf 72 000 Euro. Die Zinsen für einen Kredit liegen derzeit bei Null. Somit seien die Änderungen beim Meldegesetz fast 50 Prozent teurer als diese Maßnahme, so Heidinger.

„Das System ist hoch fragwürdig“

Das derzeitige System sei hoch fragwürdig, der Bundespolitiker werde nicht mit der Auswirkung seiner Entscheidung konfrontiert, kritisiert Heidinger. Aber die Bürger bekommen es zu spüren, wenn Städte Streichungen vornehmen müssen, wenn die Grundsteuer B angehoben werden muss, um den städtischen Etat auszugleichen.

Heidinger nimmt auch Wahlversprechen in den Blick. Die von der CDU versprochene Steuererleichterung in Höhe von 15 Milliarden Euro würde den Dinslakener Etat jährlich mit zwei Millionen Euro belasten. „Wir müssten die Grundsteuer um 100 Punkte erhöhen, um einen Gleichstand zu erreichen“, sagt Heidinger.

In der Verfassung verankern

Ein Beispiel, wie auf Bundesebene mit den Kommunen umgegangen werde. Denn der Anteil der Steuern beträgt für den Bund 43 Prozent. Die versprochene Erleichterung werde sicherlich nicht nur vom Bund finanziert, sondern auch durch den Anteil, den Länder und Kommunen bekommen.

„Es geht gar nicht, dass jemand Geschäfte zu Lasten Dritter macht“, erläutert Heidinger. Es müsse aufhören, dass auf Bundesebene Entscheidungen getroffen werden, die zu zusätzlichen Ausgaben für die Kommunen führen.

Solche Ausfälle könnten die Städte und Gemeinden nur durch die Erhöhung eigener Steuern ausgleichen. Die Kommunen hätten auch keine Möglichkeit, sich zu wehren. Da das Konnexitätsprinzip nicht in der Verfassung verankert ist, kann dagegen nicht geklagt werden. Auf Landesebene sei dies vor Jahren geschehen, so dass Entscheidungen vom Landesverfassungsgericht überprüft werden können.