Hünxe. . Nach Beschluss des Presbyteriums der Ev. Kirchengemeinde Hünxe gelten seit dem 1. März 2017 einige Änderungen in Bezug auf die Nutzung kirchengemeindlicher Räume. Diese können nun für kulturelle Veranstaltungen an Institutionen und Vereine, „die ihren Sitz im Bereich unserer Kirchengemeinde haben“, vermietet werden, heißt es jüngst im Gemeindebrief. Die Veranstaltungen dürfen „dem Wesen und Ziel der Kirche nicht entgegenstehen“ und sind bis spätestens 22 Uhr zu beenden. Eine Überlassung der Räume „an politische Parteien oder zu politischen Zwecken ist ausgeschlossen“.

Nach Beschluss des Presbyteriums der Ev. Kirchengemeinde Hünxe gelten seit dem 1. März 2017 einige Änderungen in Bezug auf die Nutzung kirchengemeindlicher Räume. Diese können nun für kulturelle Veranstaltungen an Institutionen und Vereine, „die ihren Sitz im Bereich unserer Kirchengemeinde haben“, vermietet werden, heißt es jüngst im Gemeindebrief. Die Veranstaltungen dürfen „dem Wesen und Ziel der Kirche nicht entgegenstehen“ und sind bis spätestens 22 Uhr zu beenden. Eine Überlassung der Räume „an politische Parteien oder zu politischen Zwecken ist ausgeschlossen“.

Eine Öffnung wurde auch für Beerdigungsnachfeiern beschlossen. Während diese früher nur nach der Beisetzung ev. Verstorbener möglich waren, können kirchengemeindliche Räume nun etwa auch nach Beerdigungen verstorbener Gemeindemitglieder der Kath. Kirchengemeinde St. Albertus Magnus genutzt werden. „Grundsätzlich gilt, dass die gemeindliche Planung und Nutzung jeder Vermietung vorgeht“, heißt es weiter.

Auch die Nutzungsentschädigungen für die Überlassung kirchengemeindlicher Räume hat das Presbyterium in den Blick genommen. Um hier in die Nähe einer Kostendeckung zu kommen, „war es leider unumgänglich, diese Nutzungsentschädigungen nach vielen Jahren anzupassen oder auch neu einzuführen“. Auch nach Zeitraum und Umfang der Vermietung wurde differenziert, auch ob eine Nutzung durch Gemeindeglieder der Ev. Kirchengemeinde Hünxe oder durch Nichtgemeindeglieder erfolgt. Letzteres gilt insbesondere „für die Nutzung unserer Kirchen für Trauungen, die für Gemeindeglieder nach wie vor kostenfrei bleibt, während Nichtgemeindeglieder künftig eine Nutzungsentschädigung zu entrichten haben“.

In St. Albertus Magnus Hünxe sorgt die neue Nutzungsordnung samt -kosten für Verwirrung. Pfarrer Johannes Werges hat Kirchenvorstand und Pfarreirat auf zwei „Besonderheiten“ aufmerksam gemacht. Die Kirchraumnutzung bei Trauungen in der Dorfkirche und der Arche durch Nichtgemeindemitglieder koste dort 500 Euro, „wir nehmen in einem solchen Fall 25 Euro“. Eine Beerdigungsnachfeier in den Gemeinderäumen koste für ev. Gemeindeglieder 150 Euro, „für Mitglieder der kath. Schwestergemeinde 450 Euro“.

Finanzkirchmeister Hermann Beecker erklärt: „Es gab einen langen Diskussionsprozess, es ist ein Problem des gedeckten Haushalts. Wir mussten uns die Kosten ansehen und die Nutzung der Gebäudeflächen umrechnen. Dass die Gebühren nicht auf Gegenliebe stoßen, ist klar. Unsere Gemeindeglieder zahlen die Kosten auch über die Kirchensteuer mit.“