Dinslaken. . Um dieses Ziel zu erreichen, soll ein „Kooperatives Baulandmodell“ eingeführt werden. Eigentümer müssten dann Flächen an die Stadt verkaufen
- Stadt will ein Stück vom Gewinn abhaben, um damit die Kosten für die Infrastruktur zu decken
- Damit es gelingt, schlägt die Verwaltung vor, ein „Kooperatives Baulandmodell“ einzuführen
- Die Eigentümer wissen bei diesem Modell, welche Kosten sie zu tragen haben
Bisher war es so, dass die Grundstückseigentümer alleine davon profitieren, wenn ihre Grundstücke zu Bauland wurden. Die Kosten für die Planungen und für die Infrastruktur wurden von der Stadt, also von der Allgemeinheit getragen.
Dieses Prinzip möchte die Verwaltung nun durchbrechen. Sie will ein Stück vom Gewinn abhaben, um damit die Kosten für die Schaffung der Infrastruktur zu decken.
Deshalb schlägt sie die Einführung eines „Kooperativen Baulandmodells“ vor. Erstmals werden sich die Mitglieder des Ausschusses für Liegenschaften am 7. März mit diesem Thema beschäftigen.
Die Stadt geht einen Schritt weiter
Durch Erschließungsverträge, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, städtebauliche Verträge oder eine Investorenplanung sind die Grundstückseigentümer bereist in jüngster Vergangenheit an den Planungskosten beteiligt worden, heißt es in der Vorlage.
Mit dem „Kooperativen Baulandmodell“ geht die Stadt noch einen Schritt weiter. Es geht nicht nur darum, Kosten, die die Allgemeinheit trägt, zu reduzieren, sondern es geht darum, Einnahmen zu erzielen. Das „Handlungskonzept Wohnen“ soll zudem helfen, die Wohnbauflächenentwicklung stadtplanerisch abzustimmen.
In diesem Konzept werden die Wohnraumbedarfe für die Stadt bis auf Quartiersebene konkretisiert und Handlungsempfehlungen formuliert. Wenn solche Flächen bereitgestellt werden, sind aus Sicht der Stadt erhebliche Planungsleistungen und die Schaffung von Infrastruktur notwendig.
Sozialpolitische Ziele werden verfolgt
Hier möchte Dinslaken in der Kooperation mit den Grundstückseigentümern einen größeren Einfluss haben, um sozialpolitische Ziele durchsetzen zu können. In der Vorlage heißt es dazu: „Eine Abkehr von ,Gewinne privatisieren - Verluste sozialisieren’.“
Damit das gelingt, könnte die Stadt frühzeitig die zu entwickelnde Fläche teilweise oder ganz vom Eigentümer erwerben. Sie würde dann an der Wertsteigerung partizipieren und damit ihre Kosten für nötige Verwaltungsverfahren, infrastrukturelle Folgekosten und die Umsetzung städtebaulicher und sozialer Ziele und Maßnahmen refinanzieren.
Planungssicherheit
Durch die Teilhabe der Stadt an einem Wohnbauprojekt habe der Grundstückseigentümer eine „höchstmögliche Planungssicherheit bei der Flächenentwicklung“.
Bei diesem Modell wären die Art und der Umfang der Erschließung und die Folgekosten geregelt. „Durch eine Abgeltung der Kosten im Rahmen des Umlegungsverfahrens entfallen die aufwendigen und oftmals erst nach Jahren durchführbaren Erhebungen der Kanal- und Erschließungsbeiträge durch die Verwaltung und erheblicher Mehraufwand kann eingespart werden“, so die Verwaltung.
Die Eigentümer wissen, welche Kosten sie zu tragen haben. Bei komplexen Planungen (Dichte der Bebauung, Nutzungsmischung) würden sie frühzeitig und transparent eingebunden.
Stadt will städtebauliche Qualität sichern
Der Vorschlag der Stadt lautet: Bei Bauleitplanverfahren für die Schaffung und Änderung ab einer zu überplanenden Fläche von rund 5000 Quadratmeter, wird die Stadt grundsätzlich Eigentümerin von mindestens 30 Prozent der Fläche.
Ist das Grundstück kleiner, ist im Einzelfall zu entscheiden, ob ein Flächenverkauf an die Stadt zu fordern ist. Wenn ein Plangebiet größer als 50 000 Quadratmeter groß ist, soll eine Rahmenplanung vorangestellt werden, bei der Alternativen geprüft werden.
Damit will die Stadt eine städtebauliche Qualität sichern. Eigentümer größerer Flächen sollen aktiv angesprochen werden und von den Vorteilen der gemeinsamen, kooperativen Entwicklung ihrer Flächen überzeugt werden.
Erst nach Ankauf beginnt das Planverfahren
Erst wenn der Ankauf geregelt ist, soll das Planverfahren begonnen werden. Sollten Eigentümer sich nicht in der Lage sehen, die Planungskosten zu tragen, ist es möglich, diese Kosten durch zusätzliche Landverkäufe an die Stadt abzugelten.
Will die Stadt Grundstücke erwerben, ist eine Zwischenfinanzierung durch den städtischen Haushalt notwendig. In der Vorlage heißt es, dass durch den Wiederverkauf von Grundstücken als Wohnbaufläche diese Ausgaben und die Kosten zur Herstellung von baureifem Land refinanziert werden.