Voerde. .

Etliche Sechstklässler an der Realschule werden am Ende der Erprobungsstufe nicht versetzt. Für sie und ihre Eltern stellt sich nun schon seit Wochen die bange Frage, wie es nach den Sommerferien weiter gehen wird. An der Voerder Realschule können sie, wenn diese Option für sie in Betracht käme, die sechste Klasse nicht wiederholen, da die Schule bekanntlich ausläuft. Auch der Wechsel an die neue Gesamtschule in Voerde kommt für sie nicht in Frage, weil diese sich noch im Aufbau befindet und nach den Sommerferien noch keine siebte Jahrgangsstufe anbieten kann.

Die Stadt will das Dilemma lösen, indem sie zum 1. August 2016 an der Realschule einen Hauptschulbildungsgang einmalig einrichtet. Der Politik legt sie dazu nun eine Drucksache vor. Darin beziffert sie die Anzahl der von einer Nichtversetzung möglicherweise betroffenen Schülerinnen und Schüler mit 26 bis 29; Realschul-Leiter Alfons Knauer hatte vor drei Wochen gegenüber der NRZ von vermutlich etwa 20 gesprochen. Aufgrund der „hohen Zahl“ könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Mädchen und Jungen „in den unmittelbar benachbarten Kommunen an für sie geeigneten Schulformen aufgenommen werden können“, mahnt die Verwaltung.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat auf Anfrage der Stadt allerdings bereits deutlich gemacht, dass die Einrichtung eines Hauptschulbildungsgangs nur langfristig ausgelegt genehmigungsfähig ist. Da die Voerder Realschule jedoch ausläuft, kann dieses Kriterium nicht erfüllt werden. Die Verwaltung beruft sich ihrerseits auf den Erlass des NRW-Schulministeriums zur Genehmigung von Hauptschulbildungsgängen. Der weise darauf hin, dass die Intention des Gesetzgebers darin bestand, „den Kommunen eine weitere Handlungsoption (nur) für die Ausnahmefälle einzuräumen, in denen eine Sicherung von Schullaufbahnen mit den bestehenden schulorganisatorischen Instrumentarien nicht ohne weiteres möglich ist“. In genau dieser Situation befinde sich die Stadt Voerde im laufenden Schuljahr einmalig.

Sollte die Bezirksregierung die Genehmigung versagen und auch keine alternative Sonderregelung „für eine angemessene Fortsetzung der Schullaufbahn an der Realschule Voerde vereinbart werden“, besteht aus Sicht der Verwaltung die Gefahr, dass die Schulaufsicht, sprich die Bezirksregierung, für die betroffenen Kinder auch den Besuch von Schulen in größerer Entfernung in Betracht ziehen muss.