Bottrop-Kirchhellen. Die NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen spricht sich für einen Abschuss der Problemwölfin Gloria aus. Die Richter entscheiden im Januar.

Im Januar werden Richter die Entscheidung treffen, ob Problemwölfin Gloria abgeschossen wird, sagt Nicola Haederlein, Pressedezernentin des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf, auf WAZ-Anfrage. Allzu viel Zeit dürfen sich die Richter aber wohl nicht lassen. Die Ausnahmegenehmigung des Kreises Wesel für einen Abschuss erlischt am 15. Februar. Nun hat sich auch die NRW-Landwirtschaftsministerin für einen Abschuss ausgesprochen.

Über Monate hatte es sich abgezeichnet, dass sowohl die EU-Kommission als auch NRW-Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) Wölfe zum Abschuss freigeben wollen, die große Schäden durch Nutztierrisse verursachen und dabei Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Am selben Tag, am 20. Dezember, schafften EU-Kommission und der Kreis Wesel in „enger Abstimmung“ mit dem NRW-Ministerium Fakten.

+++ Wollen Sie keine Nachrichten mehr aus Bottrop verpassen? Dann abonnieren Sie hier unseren WhatsApp-Kanal

Die EU-Kommission schlug vor, den Status des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abzusenken. Dies würde es erlauben, die Jagd auf Wölfe zu genehmigen, wenn dadurch nicht der Erhalt von Populationen gefährdet wird. Zur Begründung sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die Dichte der Wolfsrudel in einigen europäischen Regionen sei inzwischen zu einer echten Gefahr geworden, insbesondere für die Nutztierhaltung.

Ähnlich argumentiert jetzt NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen (CDU). „Ich bin nicht gegen den Wolf, aber er darf nicht zu einer Bedrohung unserer Weidetierhaltung werden“, sagte die CDU-Politikerin der „Rheinischen Post“ (Mittwoch). „Erst einmal ist es gut, dass wir für die Problemtiere Abschüsse mit in den Fokus nehmen.“

Das Leid der Opfer sei massiv und der wirtschaftliche Verlust groß. „Wer seine Stimme pro oder kontra Wolf erhebt, sollte sich damit auseinandersetzen. Ich glaube, das würde zu einer Versachlichung des Themas führen.“ Mit Gloria werde das Problem allerdings nicht verschwinden, prognostizierte die Ministerin. „Sie hat wahrscheinlich ihre Jungtiere angelernt, über Zäune zu springen.“

Kreis Wesel hat zielgerichtete Tötung eines Wolfs genehmigt

Ebenfalls am 20. Dezember hatte der Kreis Wesel „die zielgerichtete Tötung eines Wolfes mit dem Ziel, die Wölfin GW954f (Gloria, die Redaktion) zu entnehmen“ genehmigt. Diese Ausnahmegenehmigung gilt bis zum 15. Februar und auch für einen zweiten Schuss. „Wurde ein Wolf getötet und stellt sich heraus, dass es sich dabei nicht um die Wölfin GW954f handelt, darf ein weiterer Wolf zielgerichtet getötet werden.“

Dabei geht der Kreis davon aus, dass derzeit überhaupt nur zwei Wölfe im Wolfsgebiet nördlich der Lippe unterwegs sind. Als Begründung für die Abschussgenehmigung nennt der Kreis vier nachgewiesene Nutztierrisse von Gloria in kurzer Zeit. Der erste fand statt Anfang September auf einer Kirchhellener Weide.

Gegen diese Ausnahmegenehmigung hatten unter anderem die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe und der BUND NRW Eilanträge und Klagen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Mit Erfolg: Gloria darf nicht geschossen werden, bis das Gericht über die Eilanträge in der Sache entschieden hat. „Hängebeschluss“ oder Zwischenentscheid nennen die Juristen eine solche Verfügung.

Zunächst müssen die Beteiligten Gelegenheit haben, ihre Rechtsauffassungen auszutauschen.
Nicola Haederlein, Pressedezernentin am Verwaltungsgericht Düsseldorf

Richter entscheidet über Eilanträge zum Abschuss der Wölfin im Januar

Die Kammer hat zur Begründung des Erlasses der Zwischenverfügungen ausgeführt: „Mit Blick auf die betroffenen öffentlichen Interessen – einerseits den Schutz einer streng geschützten Art und andererseits die Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden – ist die begehrte Zwischenentscheidung zur Verhinderung vollendeter Tatsachen durch Tötung der Wölfin geboten. Über die Eilanträge selbst wird im Verlauf der kommenden Wochen entschieden werden.“

Gegen diese Entscheidung war eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich. Der Kreis Wesel hat darauf verzichtet, „da er davon ausgeht, dass das Oberverwaltungsgericht keine andere Entscheidung fällen würde“, sagt die Pressestelle des Kreises zur Begründung.

  • Security-Boss soll Frau vergewaltigt und verletzt haben
  • Giftiger Stoff ausgetreten: Sechs Personen verletzt
  • Viele Einsen: So gut haben die Abiturienten abgeschnitten
  • Kletterarena öffnet nicht mehr für Einzelbesucher
  • Kirchhellens Super-Spielplatz kommt 2025