Düsseldorf. Der Besitz von Cannabis in kleinen Mengen ist nicht mehr verboten: Für zahlreiche Häftlinge in NRW heißt das: Sie kommen frei.
In NRW sind im Zuge des neuen Cannabis-Gesetzes bereits Dutzende Strafgefangene vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Das ergab eine Umfrage der dpa bei allen Staatsanwaltschaften des Landes.
Einige Behörden machten keine Angaben oder verwiesen auf das Justizministerium, das die Zahlen in den kommenden Wochen sammeln und erst Ende April mitteilen wolle. 10 der 19 Staatsanwaltschaften beantworteten die dpa-Anfrage.
- In Essen gab es 31 Gefangene, bei denen die Entlassung anstand. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie alle freigelassen wurden. In 67 Verfahren stand eine Festnahme an, auf die nun verzichtet werden soll.
- In Bochum sind laut Staatsanwaltschaft „bislang 26 Haftentlassungen angeordnet worden“.
- Durch die Behörde in Hagen wurden fünf Personen aus dem Gefängnis entlassen. „In einem Fall wurde ein Untersuchungshaftbefehl aufgehoben und der Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen“, so ein Sprecher.
- In Siegen hat man zwei Menschen aus der Haft entlassen.
- Die Staatsanwaltschaft Detmold ließ einen Gefangenen frei.
- Bei der Staatsanwaltschaft Krefeld erfolgte laut einer Sprecherin „in 171 Fällen die Einstellung der Vollstreckung“, wobei die Behörde nicht sagen konnte, ob und wie oft dabei Gefangene entlassen wurden.
- Zahlen der Staatsanwaltschaft Bielefeld zeigen, welchen Aufwand die Staatsanwaltschaften durch das neue Gesetz betreiben müssen. In Bielefeld wurden 4588 Verfahren auf ihre Relevanz im Hinblick auf das Cannabis-Gesetz überprüft. „In der Folge mussten 50 Haftbefehle abgeändert oder aufgehoben werden, 162 Strafen neu gebildet und 164 Strafen erlassen werden“, so eine Sprecherin. Am Ende sei aber nur eine Person aus der Haft entlassen worden.
- Auch in Münster wurden laut einem Sprecher „6958 Verfahren händisch auf eine Relevanz nach dem Cannabisgesetz geprüft.“ Fünf Haftentlassungen wurden angeordnet.
- Bei der Staatsanwaltschaft Paderborn wurden „insgesamt 1907 Verfahren einer händischen Prüfung unterzogen“, teilte die Behörde mit: „In 16 Fällen ist daraufhin eine Rücknahme der Ausschreibung zur Festnahme bzw. von Vollstreckungshaftbefehlen erfolgt.“ Bereits Inhaftierte wurden nicht entlassen.
- In Dortmund gab es ebenfalls keine Entlassungen.
Hintergrund: Im Zuge der Legalisierung gibt es eine Amnestie für Menschen, die wegen Cannabis-Besitzes in kleineren Mengen strafrechtlich verfolgt wurden. Nach Angaben des Landesjustizministeriums ging es in NRW um 60.000 Verfahren, die noch einmal geprüft und gesichtet werden müssen. (dpa)