Mülheim. Auf dem Auehof prüfen Einsatzkräfte den Betrieb. Es geht auch um die Frage, wie es mit dem Hof weitergeht. So fällt die Bilanz der Aktion aus.
Auf dem Auehof an der Mintarder Straße hat es seit den Morgenstunden des Freitags einen Großeinsatz des Ordnungs- und Veterinäramtes gegeben. Wie Anja Franke, Dezernentin für Sicherheit und Ordnung, auf Nachfrage bestätigt, seien die Einsatzkräfte von 8.30 bis etwa 14 Uhr vor Ort gewesen, mehrere tierschutzrechtliche Maßnahmen haben ergriffen werden müssen.
Demzufolge seien auf dem Hof laut Franke unter anderem „ein sehr krankes Pferd“, das nun verlegt wird und eine „schwer erkrankte Dogge“ vorgefunden worden. „Der Zustand ist so kritisch, dass das Tier sehr wahrscheinlich heute noch eingeschläfert werden muss.“ Darüber hinaus habe es bereits im Vorfeld Hinweise auf einen „als gefährlich einzustufenden Hund“ gegeben. Da dieser offenbar nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend gehalten worden ist, sei auch er von den Einsatzkräften mitgenommen worden. Aus informierten Kreisen heißt es, dass es sich um einen Kangal handele. Die türkischen Herdenschutztiere gelten gemeinhin als schwierig in der Haltung. Sie sind aber in Nordrhein-Westfalen nicht als Kampfhunde gelistet.
Mülheimer Auehof: mehrere Tierschutzverstöße festgestellt
Wo die in Obhut genommenen Tiere untergebracht werden, stehe noch nicht abschließend fest. „Wir werden die entsprechend notwendigen Maßnahmen aber ergreifen“, so Franke. Alles in allem sei ein „überaus schlechter Eindruck“ von dem Betrieb gewonnen worden: „Das ist kein Bild, was auf eine langfristige Betriebserlaubnis hinweisen kann.“ Bei dem Einsatz sind Angaben der Dezernentin zufolge zwei Mitarbeitende des Veterinäramtes und sechs Mitarbeitende des Kommunalen Ordnungsdienstes eingespannt gewesen. Zusätzlich habe die Einsatzleitung polizeiliche Amtshilfe angefordert. Insgesamt seien 14 Kräfte der Polizei, davon zwei Hundeführer, sowie zwei Kradfahrer und Beamte des Bezirks- und Schwerpunktdienstes auf dem Pferdehof im Einsatz gewesen.
Die Zukunft des Gehöfts, das ursprünglich auf Pferdehaltung spezialisiert ist, war und ist bis zuletzt ungewiss geblieben. Der Betrieb war durch die Beschlagnahmung etlicher Tiere, darunter Pferde, Rinder, Schafe, Hunde, Kaninchen, Enten und Hühner, und ein umfassendes Tierhaltungs- und Betreuungsverbot für Mario Bäcker untersagt worden. Der Klage Bäckers gegen die Maßnahmen hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster nicht Recht gegeben, die Rechtmäßigkeit der behördlichen Zwangsmaßnahmen wurde bestätigt.
Mülheimer hatte mit gerichtlicher Klage keinen Erfolg
Damals hieß es, dass die Beschlagnahmung und die Verbote notwendig seien, um weitere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu verhindern. Demnach sei Bäcker mit der Tierhaltung überfordert gewesen und es fehle ihm darüber hinaus generell die Fähigkeit oder die Bereitschaft, die Bedürfnisse von Tieren angemessen einzuordnen und seiner Verantwortung als Tierhalter gerecht zu werden.
Zuletzt hatte sich Sarah-Lorain van Voorst, die Schwester des Auehof-Betreibers Mario Bäcker, gemeinsam mit ihrem damaligen Lebensgefährten unter dem Namen „Pferdeoase GmbH“ als neue Betreibergesellschaft des Auehofes ins Handelsregister eintragen lassen. „Der Antrag ist zurückgezogen worden“, erklärt Dezernentin Franke. Stattdessen sei nun ein neuer Antrag für den Betrieb des Hofs gestellt worden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen könne die Identität der Privatperson nicht preisgegeben werden.
Letztlich sei dieser neue Antrag Anlass für den großangelegten Einsatz am Freitag gewesen. „Wir müssen prüfen, ob das Tierwohl dort gewährleistet und damit ein rechtmäßiger Betrieb möglich ist“, so Anja Franke. Eine abschließende Bilanz werde wohl erst in den kommenden Tagen möglich sein. „In der nächsten Zeit wird sich auch erst entscheiden, wie es mit dem Betrieb weitergeht.“
Weder Mario Bäcker noch die zuletzt eingetragenen Betreiber der „Pferdeoase GmbH“ waren im Laufes des Freitags für eine Stellungnahme zu erreichen.