An Rhein und Ruhr. In Düsseldorf und am Niederrhein standen Werbemotive jüngst unter Sexismusverdacht – was tun, wenn sie auf städtischen Werbeflächen auftauchen?
Ein Stück Fleisch auf einer muskulösen Männerschulter – und der Werbespruch: „So schön wie eine Frau. Schmeckt nur anders.“ Besagtes Plakatmotiv eines Fleischhändlers aus Pulheim bei Köln, das auch in Rheurdt am Niederrhein auftauchte – polarisierte jüngst in Netz und Medien. 30 Beschwerden mit Sexismus-Vorwurf landeten beim Deutschen Werberat. Das Unternehmen sagte daraufhin zu, die Werbung zu stoppen.
Anzügliche Füchsin sorgt für Kontroverse
Erst im Juni warb die Füchschen-Brauerei in Düsseldorf mit einem stark kritisierten Motiv. „Medium rare – oder richtig durch nehmen“, stand über einer Pin-Up-Füchsin, die mit üppigem Dekolleté auf einem Grill schaukelt. 15 Politikerinnen schalteten sich mit einem Brief ein. Auch hier ruderte die Düsseldorfer Füchschen-Brauerei zurück. Ende gut?
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Doch: „Die umstrittene Werbung wurde auch auf Litfaßsäulen, die auf städtischen Grundstücken stehen, gezeigt“, bestätigt ein Sprecher der Stadt auf NRZ-Anfrage. Lässt sich das nicht vorab verhindern? Eine vorherige Prüfung der zu veröffentlichenden Werbung seitens der Stadt sei laut dem Sprecher jedenfalls „schon aufgrund der Menge an Werbung nicht möglich. Zudem wäre eine solche Prüfung zumindest kritisch zu hinterfragen, da der Eindruck entstehen könnte, dass eine Zensur stattfindet.“
Keine sexistischen Darstellungen zulässig
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Aber: Die Stadt Düsseldorf hat in den Verträgen über Werbeanlagen auf städtischen Grundstücken festgelegt, „dass die Werbung dort nicht gegen die guten Sitten oder Gesetze verstoßen darf.“ In dem entsprechenden Passus steht auch: „Insbesondere sind mit der Menschenwürde nicht zu vereinbarende (z.B. diskriminierende, frauenfeindliche und sexistische) Darstellungen und Aussagen unzulässig.“
Und: „Die Auftragnehmer verpflichten sich, in Zweifelsfällen die Plakat- bzw. Gestaltungsentwürfe der Stadt zur Genehmigung vorzulegen.“ In Düsseldorf ist bei der Einschätzung des Motivs wohl etwas schiefgelaufen. Das zeigt, wie schwer eine eindeutige Definition von Sexismus fällt.
„Sexy“ gleich sexistisch?
Sexy, Sex – Sexismus? Der Werberat zieht eine Grenze zwischen „sexy“ im Sinne von Anzüglichkeit und Sexismus. Erotik als Werbemittel sei an sich erlaubt, stellt Julia Busse vom Werberat klar. Prinzipiell dürften Frauen deshalb als „sexy“ dargestellt werden. Schließlich gelte das Prinzip der Meinungsfreiheit auch in der Werbung. „Ich bin überzeugt, das hält eine Gesellschaft aus“, sagt Busse. Bei Herabwürdigung und Diskriminierung sei die Grenze zum Sexismus aber überschritten. Diese Grenze muss aber immer im Einzelfall geprüft werden.
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Werbung für Bordelle hat die Stadt Oberhausen im vergangen Jahr vertraglich von ihren Flächen verbannt, sagt Gleichstellungsbeauftragte Britta Costecki. Dabei gehe es nicht um anzügliche Motive, die möglicherweise die vom Werberat ausgelotete Grenze zum Sexismus überschreiten, sondern um den Umgang mit Prostitution insgesamt. Costecki suche das Gespräch mit Händlern in der Stadt, wenn „eine Werbung klischeehaft oder sexistisch erscheint“ oder bei ihr Beschwerden ankommen. Im Gespräch treffe die Gleichstellungsbeauftragte oft auf Verständnis, bemerke aber auch „wie unbedarft auch mit dem Thema umgegangen wird.“
Ein Auge auf die Motive
Derzeit hält Costecki einen konkreten Passus gegen sexistische Werbemotive im Vertrag mit dem Betreiber nicht für notwendig. Im Gegensatz zu der Frage, was ein Bordell ist, und demnach nicht beworben werden darf, erzeuge die nicht glasklare Definition von Sexismus eine „Grauzone“. Dann bräuchte es ein Kontrollgremium, das alle Werbemotive vorab durchgeht. Dieser hohe Aufwand stehe derzeit nicht im Verhältnis, findet Costecki. Die Werbung für Prostitution hätte hingegen ein zu großes Ausmaß in Oberhausen angenommen.
In Duisburg finde grundsätzlich eine Prüfung der Plakatmotive durch den Vertragspartner statt, sagt Patrick Kötteritzsch von Duisburg Kontor, städtischer Vertragspartner mit dem Werbekonzessionär Ströer in Bezug auf Werbeträger auf öffentlichen Grund und Boden. Die „interne Logistik hat hierauf ein Auge und prüft Motive bei Unsicherheiten genauer. Der Werberat schaltet sich erst ein, wenn Beschwerden vorliegen. Unberührt davon sind Werbeträger auf privatem Grund.“ Hierauf habe die Firma Ströer und Duisburg Kontor keinen Zugriff.
>>> Bilanz beim Deutschen Werberat
Bundesweit gab es im ersten Halbjahr diesen Jahres 238 Werberatsfälle, sagt Katharina Jahn vom Deutschen Werberat. Öffentliche Rügen seien in nur fünf Fällen ausgesprochen worden. Nach Bundesländern unterscheidet der Rat die Fälle in seiner Bilanz allerdings nicht.