Düsseldorf. Die Sexismusdebatte um Füchschen-Werbung hält an. Düsseldorfs Gleichstellungsbeauftragte erklärt, warum sie in dem Fall den Werberat einschaltete.

Nachdem bekannt wurde, dass Düsseldorfs Gleichstellungsbeauftragte Beschwerde beim Werberat gegen die umstrittene „Medium rare“-Werbung der Füchschen-Brauerei eingelegt hatte, meldet sich Elisabeth Wilfart persönlich zu Wort. Von „Anschwärzen“, wie es zunächst in Medienberichten hieß, könne keine Rede sein, betonte die Gleichstellungsbeauftragte gegenüber unserer Redaktion. Sie sei für ihre Beschwerde beim Werberat zudem nicht seitens der Verwaltung kritisiert worden, von den Linken sogar für ihr Engagement ausdrücklich gelobt worden.

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Es solle nicht der Eindruck entstehen, dass sie alleine gegen die Verwaltung gehandelt habe. Obwohl die Gleichstellungsbeauftragt laut Antwort auf eine Anfrage der Ratsfraktion der Linken den Deutschen Werberat angerufen habe, „um eine schnelle Entscheidung herbeizuführen und eventuelle zeitraubende Diskussionen mit den Verantwortlichen für die Kampagne zu vermeiden“, habe es interne Absprachen gegeben.

Im Vorfeld Werbemotive prüfen?

„Wir haben als Stadt gegenüber der Brauerei deutlich gemacht, dass die Werbung für uns die Grenze zum Sexismus überschreitet“, so Wilfart. Die Brauerei habe das anders gesehen. Daraufhin wandte sich die Gleichstellungsbeauftragte an den Werberat, von dem sie sich eine fundierte „Einschätzung“ erhoffte. Tatsächlich beanstandete der Rat infolge mehrerer Beschwerden die Werbung als sexistisch.

Die beanstandete Werbung war auch auf Flächen der Stadt zu sehen. Dabei hat die Verwaltung in den Verträgen über Werbeanlagen auf städtischem Grund ausdrücklich festgelegt, „dass die Werbung dort nicht gegen die guten Sitten oder Gesetze verstoßen darf.“ In dem entsprechenden Passus des Vertrags steht auch: „Insbesondere sind mit der Menschenwürde nicht zu vereinbarende (z.B. diskriminierende, frauenfeindliche und sexistische) Darstellungen und Aussagen unzulässig.“

Bessere interne Absprachen von Nöten

Wie die umstrittene Füchschen-Werbung trotzdem dort landen konnte? Eine vorherige Prüfung der zu veröffentlichenden Werbung sei seitens der Stadt jedenfalls „schon aufgrund der Menge an Werbung nicht möglich. Zudem wäre eine solche Prüfung zumindest kritisch zu hinterfragen, da der Eindruck entstehen könnte, dass eine Zensur stattfindet“, teilte ein Sprecher mit.

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Die Verantwortung liegt bei den Werbebetreibern, wie aus der Antwort auf die Anfrage der Linken hervorgeht: „Die Einhaltung obliegt dem Vertragspartner, wird aber vom Amt für Verkehrsmanagement stichprobenartig oder aus konkretem Anlass geprüft.“ Bei der großen Vielfalt an Werbemotiven könne schon mal etwas durchrutschen, so die Gleichstellungsbeauftragte. „Uns ist bewusst geworden, dass wir mit den Betreibern und dem Amt eine bessere Absprachen brauchen.“ Wie diese aussehen werden, könne sie zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.

Sexy, Sex – Sexismus?

Ein Plakat könne auch erst entfernt werden, wenn feststeht, dass es tatsächlich sexistisch ist, so Wilfart. Darin liegt wohl die Krux: Die Definition von Sexismus ist schwammig, eine Beurteilung von Motiven immer Auslegungssache und muss im Einzelfall geprüft werden. „Das Füchschen-Plakat ist grenzwertig, wenn man die ‚geltenden Regeln‘, also nicht jene des Werberats, anwendet“ – und sei möglicherweise deshalb erst später aufgefallen.

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Für den Werberat ist die Grenze zwischen „sexy“ im Sinne von Anzüglichkeit und Sexismus bei Herabwürdigung und Diskriminierung überschritten. Erotik als Werbemittel sei an sich erlaubt, stellt Julia Busse vom Werberat klar. Schließlich gelte das Prinzip der Meinungsfreiheit auch in der Werbung. „Ich bin überzeugt, das hält eine Gesellschaft aus.“

>>> Bilanz beim Deutschen Werberat

Bundesweit gab es im ersten Halbjahr diesen Jahres 238 Werberatsfälle, sagt Katharina Jahn vom Deutschen Werberat. Öffentliche Rügen seien in nur fünf Fällen ausgesprochen worden. Nach Bundesländern unterscheidet der Rat die Fälle in seiner Bilanz allerdings nicht.