Aus der Grenzregion. Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus den Niederlanden und NRW können sich freuen: Eine neue Abmachung erleichtert Sozialabgaben fürs Homeoffice.

Grenzgängerinnen und Grenzgänger, deren Arbeitgeber sich in einem anderen Land befindet als ihr Wohnsitz, können dauerhaft von erleichterten Bedingungen für das Homeoffice profitieren. Konkret geht es dabei um ein Übereinkommen zwischen Deutschland und 17 anderen Staaten, darunter die Niederlande.

Es besagt, dass Beschäftigte bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten in Telearbeit mehr als früher im Homeoffice arbeiten können, ohne dass sich dadurch etwas an ihrer Sozialversicherungspflicht ändert. Bisher war es so, dass die Sozialversicherung des Wohnsitz-Landes gegriffen hat, wenn der Beschäftigte dort mehr als 25 Prozent im Homeoffice arbeitete.

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Durch das Abkommen wurde diese Grenze nun dauerhaft auf 50 Prozent erhöht. Auf Antrag hin kann also auch bei Homeoffice von bis zu 50 Prozent weiter die Sozialversicherung des Staats des Arbeitgebers greifen. Die Regelung knüpft an eine Sonderregelung der Corona-Pandemie und gilt seit dem 1. Juli. Vom Wohnsitz Deutschland pendeln laut dem Verband rund 43.000 Menschen in die Niederlande zum Arbeiten. (dpa)