Den Haag. Nach dem Urteil des höchsten Gerichts muss die Niederlande IS-Frauen und ihre Kinder nicht aus nordsyrischen Lager zurück ins Land holen.

Die Niederlande müssen IS-Frauen und Kinder nach einem Urteil des höchsten Gerichts des Landes nicht aus nordsyrischen Lagern nach Hause holen.

Wie das Gericht am Freitag in Den Haag entschied, wiegen die Sicherheitsinteressen der Niederlande schwerer als die Belange der Frauen, die sich aus eigenem Antrieb in die Kampfgebiete der Terrormiliz „Islamischer Staat“ begeben haben. Der Staat müsse sie nicht zurückholen und sich auch nicht für eine Rückkehr einsetzen, damit handele er nicht unrechtmäßig.

Niederländische Frauen und Kinder sitzen in Lagern in Nordsyrien fest

23 niederländische Frauen mutmaßlicher IS-Terroristen und deren 56 Kinder hatten mit einer Klage ihre Rückholung erzwingen wollen. Zunächst gab ein Gericht ihnen Recht, in einem Berufungsverfahren und nun auch vor dem höchsten Gericht unterlagen sie allerdings.

Auch Dutzende deutsche Frauen und Kinder sitzen weiterhin in kurdischen Lagern im Norden Syriens fest, ohne dass es eine klare Perspektive für eine Rückkehr gibt. Im August vergangenen Jahres konnten vier Kinder, im November dann drei weitere Kinder mit ihrer Mutter über den Irak zurück nach Deutschland kommen. Das Außenministerium verweist auf fehlende diplomatische Kontakte nach Syrien und schwierige Gesamtumstände. (dpa)