Aus der Grenzregion. Noch gilt für Grenzpendler im Homeoffice eine Corona-Ausnahme bei Sozialversicherungsbeiträgen. Wird diese nicht verlängert, drohen Lohneinbußen.

Im einen Land zu wohnen und im anderen zu arbeiten – das ist Alltag in der deutsch-niederländischen Grenzregion. Dabei haben viele Pendlerinnen und Pendler mobiles Arbeiten seit der Pandemie liebgewonnen: Denn Homeoffice bedeutet weniger Fahrtzeit und -Kosten für die Reise ins Nachbarland – könnte künftig aber finanzielle Nachteile bescheren.

Das Problem: EU-Regeln legen fest, dass Grenzgänger und Pendlerinnen Sozialversicherungsbeiträge nur in dem Land zahlen, in dem sie arbeiten. Wer im Homeoffice bleibt statt ins Nachbarland zu pendeln, müsste demnach doppelt zahlen.

Wegen der Corona-Pandemie wurden Ausnahmen davon gemacht, die noch bis Ende Juni gelten: Wer aktuell im Homeoffice arbeitet, wird so behandelt, als sei er oder sie am Arbeitsplatz im Beschäftigungsland jenseits der Grenze gewesen. So werden nur einmal Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Sozialversicherung; Ausnahme für Grenzpendler im Homeoffice

Da die coronabedingten Ausnahmen auslaufen, stehen grenzüberschreitende Beschäftigte vor finanzielle Problemen und möglicher Ungleichbehandlung gegenüber Kolleginnen aus dem Beschäftigungsland, wenn sie weiterhin Homeoffice machen wollen. Das beschreibt die FDP-Fraktion in einem Antrag an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des NRW-Landtags.

Es sei zu befürchten, dass „beispielsweise in einem niederländischen Unternehmen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fünf Tage die Woche im Homeoffice arbeiten können“. Die Kolleginnen und Kollegen aus Deutschland hingegen würden nur an einem Tag in der Woche davon Gebrauch machen.

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Ferner müssten sie durch zweifache Sozialversicherungsbeiträge „deutliche Lohneinbußen hinnehmen.“ Das sei ungerecht und scheine „geradezu absurd“. Um das zu verhindern, hat die Fraktion ihren Antrag in den Landtag eingebracht.

Dessen Ziel ist eine erneute Ausnahmeregelung, die sich an der bisher geübten Sonderregel für die Covid19-Pandemie orientiert. Diese sei „gerade mit Blick auf die Energiekrise“ dringlich erforderlich. Wer von Zuhause arbeite, „spart Energie für uns alle“, argumentieren die FDP.

EU-Verordnungen für Sozialversicherungsbeiträge anpassen

Mit einer Ausnahmeregelung ist das Problem aber nicht aus der Welt. Die NRW-Landesregierung solle sich deshalb mit dem Bund auch bei der Europäischen Kommission dafür einsetzen, dass die entsprechenden Verordnungen so reformiert werden, dass für Grenzpendlerinnen und -pendler durch mobiles Arbeiten nicht doppelt Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.

Dafür hatte sich zuletzt auch NRW-Europaminister Nathanael Liminski (CDU) im Gespräch mit dieser Redaktion ausgesprochen. „Mobiles Arbeiten bleibt weit verbreitet“, so der Chef der Staatskanzlei. Zusammen mit dem NRW-Finanzminister habe er sich deshalb an Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) gewandt.

„Es gibt vonseiten des Bundes eine große Bereitschaft – sowohl mit Blick auf die Fragen der Sozialversicherung als auch auf die Steuerproblematik – zu dauerhaften, rechtssicheren Lösungen zu kommen“, so Liminski. „Es muss attraktiv bleiben, grenzüberschreitend zu leben und zu arbeiten.“