An Rhein und Ruhr. NRW-Kommunen verzeichneten Rekordeinnahmen durch die Hundesteuer. Zweckgebunden ist die Steuer nicht, das sehen vor allem Tierheime kritisch.

Für viele Menschen und Familien ist es ein großer Traum: der eigene Hund. Trotzdem schenken die Vierbeiner ihren Herrchen nicht nur Liebe und locken sie an die frische Luft, sie kosten auch in der Haltung viel Geld. Wer darüber nachdenkt, sich einen Hund anzuschaffen, der sollte bei der Kalkulation nicht nur den Futterkauf und die gestiegenen Tierarztkosten mit einberechnen. Hundebesitzer sind außerdem dazu verpflichtet, eine Hundesteuer zu zahlen. Wie das Statistische Landesamt NRW nun erklärt, seien die Einnahmen durch die Hundesteuer im letzten Jahr in Nordrhein-Westfalen so hoch gewesen wie nie zuvor. So verbuchten die Kommunen in NRW in den ersten drei Quartalen des Vorjahres 15 Prozent mehr Einzahlungen aus der Hundesteuer als in den ersten neun Monaten des Jahres 2017.

Grundsätzlich wären Gründe für die Rekordeinnahmen, dass Städte und Kommunen die Steuersätze der Hundesteuer regelmäßig erhöhten, erklärt Markus Berkenkopf, Referent für Haushalts- und Finanzpolitik beim Bund der Steuerzahler NRW e. V.. Auch die Anschaffung vieler Hunde während der Coronazeit und das damit einhergehende Plus an Hundebesitzern könne Grund für die erhöhten Einnahmen sein, vermutet Berkenkopf.

Steuersätze variieren je nach Kommune

Die Spanne der Steuersätze für einen Hund variiert von Kommune zu Kommune, bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Kommunalsteuer. Jede Gemeinde legt die Höhe der Abgaben selber fest. Beispielsweise hatte Höxter von 2021 auf 2022 den Steuersatz für den ersten Hund von 66 auf 78 Euro erhöht, die Gemeinde Lienen in der Region Tecklenburger Land erhöhte den Satz im Vorjahr direkt von 24 Euro auf 72 Euro für den ersten Hund.

In Düsseldorf haben Hundebesitzer im letzten Jahr (Stand April) für den ersten Hund 96 Euro im Jahr bezahlt, in Kleve bezahlten sie für einen Hund nur 60 Euro und in Dinslaken und Moers schlug der erste Hund mit 120 Euro zu Buche. Für einen als gefährlich eingestuften Hund kommen in der Regel höhere Steuerzahlungen auf die Besitzer zu. So zahlten Herrchen von „gefährlichen“ Vierbeinern in Kleve im letzten Jahr satte 480 Euro.

Nur ein kleiner Anteil im Gesamthaushalt

Und trotzdem: Betrachtet man den Gesamthaushalt einer Kommune, so mache die Hundesteuer im landesweiten Durchschnitt lediglich einen Prozentsatz von 0,2 aller Einzahlungen an die Kommunen aus, heißt es vom Landesstatistikamt. „Aufwand und Ertrag passen nicht zusammen“, erklärt Berkenkopf vom Bund der Steuerzahler NRW. Das sei auch der Grund, weshalb der Bund deutscher Steuerzahler seit geraumer Zeit dafür plädiert, die Hundesteuer abzuschaffen. Auf lange Zeit gesehen kann Berkenkopf sich vorstellen, dass es für einzelne Besitzer schwieriger werde, sich einen Vierbeiner zu leisten. Wenn zu den gestiegenen Tierarztkosten regelmäßige Steuererhöhungen dazu kämen, sei es grade für ältere Menschen mit kleiner Rente oder geringem Einkommen schwer, den Hund zu unterhalten.

Doch wofür zahlen die Hundebesitzer eigentlich die Steuer? „Viele Kommunen argumentieren zum Beispiel mit dem Aufhängen von Kotbeuteln. Die Hundesteuer ist aber nicht zweckgebunden“, so Berkenkopf. Die Einnahmen gingen in den allgemeinen Etat der Kommune und könne damit für andere Dinge genutzt werden. Und genau darin sieht auch Kathrin Novotny, Mitarbeiterin im Tierheim Moers, ein großes Problem: „Es wäre wirklich mal ein toller Ansatz, wenn die Steuer zweckgebunden wäre und an Tierheime oder Tierschutzvereine gehen würde“, erklärt die Mitarbeiterin des Tierheimes ihre Sichtweise.

Tierheim kritisiert: Steuereinnahmen sollten beispielsweise an Vereine gehen

Die gebeutelten Tierheime, die momentan überliefen und dringend auf Spenden angewiesen sind, bekämen von den Einnahmen aus der Hundesteuer nichts. Trotzdem findet sie: „Vor dem Hintergrund, dass sich Menschen unüberlegt Tiere anschaffen, würde ich fast sagen, so eine Steuer kann gar nicht hoch genug sein.“

Solange die Abgaben jedoch nicht zweckgebunden sind, sehe sie in den Erhöhungen keinen Sinn. Vielmehr würde sie sich wünschen, dass das Geld, das die Hundesteuer bringt, entweder unmittelbar an Tierheime weitergegeben werde, oder ein Pool geschaffen wird, damit Ordnungs- und Veterinärämter die Problematiken von ausgesetzten und kranken Tieren auffangen könnten.

>>> Steuerbefreiung in Einzelfällen möglich

Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in einer jeweiligen Kommune aufhalten, müssen für Hunde, die sie bei ihrer Ankunft besitzen, keine Steuern zahlen, wenn sie nachweisen können, dass die Tiere in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert werden oder von der Steuer befreit sind. Auch für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen – Menschen mit Schwerbehindertenausweis „B“,“BL“, „aG“ oder „H“ – dienen, wird eine Befreiung auf Antrag gewährt. Weiterhin ist eine Steuerbefreiung für Hunde möglich, die beispielsweise an Bord von eingetragenen Binnenschiffengehalten werden, oder als Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen Herden verwendet werden.