An Rhein und Ruhr. Die Regelung zum „Vaterschaftsurlaub“ soll erst 2024 kommen, so die Familienministerin. Die Handwerkskammer Düsseldorf kritisiert die Regelung.

Die geplante Regelung zum sogenannten „Vaterschaftsurlaub“ soll erst im nächsten Jahr Gesetz werden. „Die zweiwöchige Freistellung nach der Geburt kommt, nicht mehr in diesem Jahr, aber in 2024“, sagte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) der NRZ. Die wirtschaftliche Lage sei schwierig, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen. „Deshalb möchte ich dieses wichtige Vorhaben im nächsten Jahr aufs Gleis setzen.“

EU-Kommission leitete Vertragsverletzungsverfahren ein

Deutschland setzt mit den Plänen eine EU-Richtlinie um. Ursprünglich war das noch in diesem Jahr geplant gewesen. Sie sind auch Bestandteil des Koalitionsvertrags der Ampel-Regierung. Weil Deutschland das Vorhaben bisher nicht umgesetzt hatte, leitete die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik ein.

„Besonders in der ersten Zeit nach der Geburt ist es wichtig, dass Eltern Zeit füreinander und das Baby haben“, sagte Paus.
„Besonders in der ersten Zeit nach der Geburt ist es wichtig, dass Eltern Zeit füreinander und das Baby haben“, sagte Paus. © dpa | Kay Nietfeld

Die Verschiebung sei nun aber zulässig, weil die Bundesregierung mit der EU eine Ausnahme ausgehandelt habe. Grund seien bereits bestehende Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die teils weit über die neuen EU-Regeln hinausgingen, hieß es.

Hier setzt die Kritik der Handwerkskammer Düsseldorf an. Aus zwei Gründen passe „ein solches Gesetz zur Zeit überhaupt nicht in die Landschaft“, die von einem zugespitzten Fachkräftemangel gekennzeichnet sei, wie ein Sprecher erklärt. So gebe es in Deutschland bereits ein hohes sozialrechtliches Anspruchsniveau, zum Beispiel durch die Elternzeit. Zudem seien die Belastungen für kleine und mittelständische Unternehmen durch Personalfehlzeiten und daraus entstehende Aufwendenungen zur Kompensation enorm.

Anspruch nur schwer umsetzbar – und nicht notwendig

Für viele Betriebe werde der neue Anspruch nur schwer umsetzbar sein – er sei auch nicht notwendig. Im inhabergeführten selbstständigen Mittelstand werde aufgrund der kleinen Unternehmensgrößen und des engen sozialen Abstimmungskontextes zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der einen und den Unternehmen auf der anderen Seite „sehr vieles flexibel, individuell und geräuschlos im Alltag möglich gemacht“, wie der Sprecher der Handwerkskammer ausführt. „Das zeigt, wie problematisch es ist, wenn die EU sich zu detailliert in arbeits- und sozialpolitische Themen einmischt, die in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich geregelt sind und in denen man Rücksicht nehmen muss auf die jeweiligen sozial- und tarifpolitischen Umstände.“

Lisa Paus betonte, dass man Eltern in ihrem Wunsch nach einer partnerschaftlichen Aufteilung der Familienarbeit unterstützen wolle. Dazu soll eine zweiwöchige Freistellung nach der Geburt für den Partner oder die Partnerin im Mutterschutzgesetz verankert werden. „Besonders in der ersten Zeit nach der Geburt ist es wichtig, dass Eltern Zeit füreinander und das Baby haben“, sagte Paus. „Das ist auch wichtig damit Väter früh eine enge Beziehung zum Kind aufbauen können.“