An Rhein und Ruhr. Eine Corona-Infektion vor der Landtagswahl wirft viele Fragen auf. So können Infizierte trotz Quarantäne kurzfristig ihre Stimme abgeben.

Eine Corona-Infektion kurz vor der Landtagswahl am Sonntag wirft bei vielen Wahlberechtigten die Frage auf, ob und wie sie ihre Stimme abgeben können. Denn wie das NRW-Gesundheitsministerium des Landes betont, verpflichtet ein positiver Schnelltest bzw. PCR-Test zu einer fünftägigen Quarantäne, die Infizierte auch für den Gang zur Wahlurne nicht verlassen dürfen.

Aus diesem Grund gilt eine landesweite Sonderregelung. Wie Landeswahlleiter Schellen mitteilt, ist es ausnahmsweise möglich, auch bis 15 Uhr am Wahlsonntag die Unterlagen für eine Briefwahl zu beantragen. Diese müssen im nachgewiesenen, plötzlichen Krankheitsfall durch eine bevollmächtigte Person im Wahlamt der Städte abgeholt und bis spätestens 18 Uhr wieder zurückgebracht werden.

Wählen trotz Quarantäne: Städte ermöglichen Briefwahl mit Testzertifikat

Doch welcher Nachweis wird für diese Ausnahmeregelung benötigt? Laut einem Sprecher des Landesinnenministeriums sei die Briefwahl über Vollmacht nur mit ärztlichem Attest möglich. Da die Erreichbarkeit der Hausärzte für Menschen eingeschränkt sein dürfte, bei denen erst am Wochenende eine Corona-Infektion nachgewiesen wird, rechnet das Innenministerium mit Kulanz der einzelnen Städte.

Das Wahlamt in Wesel hatte bei den vergangenen beiden Wahlen noch keinen Vergleichsfall und möchte daher etwaige Anträge, in denen Bevollmächtigte ein PCR- oder Schnelltestzertifikat vorlegen, im Einzelfall prüfen. Für diesen Fall wird extra eine Juristin vor Ort sein. Auch die Stadt Düsseldorf will Wahlberechtigten in Quarantäne die Stimmabgabe erleichtern. Dort zählt auch ein Zertifikat von einer Schnellteststelle als ärztliche Bescheinigung. Die Wahlämter der Städte bitten in jedem Fall um telefonische Vorabsprache.