An Rhein und Ruhr. Viele Flüchtende aus der Ukraine haben bereits NRW erreicht. Das Land unterstützt Kommunen bei der Registrierung und Unterbringung der Menschen.

Seit dem Beginn des Ukraine-Krieges vor drei Wochen zählt das Land NRW bis Mitte März 7800 Ukrainer, die nach NRW gekommen sind. Dies teilt das Landesministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration auf NRZ-Anfrage mit. Insgesamt verfügt Nordrhein-Westfalen über 33 Landesunterkünfte (5 Erstaufnahmeeinrichtungen und 28 Zentrale Unterbringungseinrichtungen) und damit über rund 23.300 aktive Plätze, von denen, Stand 17. März, über 18.200 Plätze belegt sind.

Einige der Geflüchteten kämen über bundesseitig organisierte Transfers, insbesondere aus Berlin, nach NRW. Hier würden sie dann in Landeseinrichtungen untergebracht, registriert und auf die Kommunen verteilt. „Vertriebene, die selbstständig nach Nordrhein-Westfalen kommen und nach ihrer Ankunft keine Unterbringungsmöglichkeit haben, können sich an die Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum wenden. Die Schutzsuchenden werden dann dort registriert und zunächst in Landeseinrichtungen untergebracht, bevor sie auf kommunale Einrichtungen verteilt werden“, beschreibt das NRW-Integrationsministerium das Verfahren. Es sei beabsichtigt, Personen, die bereits eine Unterkunft in einer Kommune gefunden haben, dieser Kommune bestätigend zuzuweisen, um bereits bestehende persönliche Bindungen zu halten.

Land NRW unterstützt Kommunen bei der Registrierung der Personen

Um die Kommunen zu unterstützen und zu entlasten, baue das Land seine Registrierungskapazitäten aus. Hierzu gehören die Registrierungskapazitäten in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Bochum und in den für die Unterbringung der Vertriebenen aus der Ukraine gewidmeten Einrichtungen. Dort würden die noch nicht registrierten Personen, die derzeit in Landeseinrichtungen untergebracht sind, sowie alle weiteren Zugänge in diesen Einrichtungen registriert. Damit solle sichergestellt werden, dass weitestgehend nur registrierte Personen den Kommunen zugewiesen werden. „Im weiteren Verlauf beabsichtigt das Land Nordrhein-Westfalen darüber hinaus, die kommunalen Ausländerbehörden im Rahmen des Möglichen mit mobilen Teams bei der Registrierung zu unterstützen“, schreibt das Land. Dazu würden schnellstmöglich die technischen wie auch organisatorischen Voraussetzungen geschaffen.

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Darüber hinaus habe das Integrations- und den Stab „Außergewöhnliches Ereignis – Flucht Ukraine“ eingerichtet. Dieser orientiere sich an der im Krisenmanagement bewährten Aufbau- und Ablauforganisation. So könnten die Maßnahmen des Ministeriums landesweit gesteuert und eng mit den Bezirksregierungen abgestimmt werden.