An Rhein und Ruhr. Die Belastung durch Feinstaub ist in NRW das zweite Jahr in Folge rückläufig. Dennoch zeigen sich an den Messorten teils große Unterschiede.

Bei der Feinstaubbelastung in NRW hat es, nach einem Rückgang im Jahr 2020, auch im vergangenen Jahr keine Überschreitungen der Grenzwerte gegeben. Das zeigt eine Auswertung des Landesamts für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV), die der NRZ vorliegt.

Die seit 2005 geltende EU-Richtlinie gibt vor, dass der Feinstaub-Tagesmittelwertes von 50 µg/m3 maximal an 35 Tagen pro Jahr überschritten werden darf. Diese 35 Tage sind an keiner Messstelle überschritten worden – auch nicht an der vielbefahrenen Gladbecker Straße in Essen, die an 21 Tagen am häufigsten über den Tagesmittelwerten lag. Direkt dahinter landet die Kurt-Schumacher-Straße in Gelsenkirchen, an der Freydagstraße in Lünen maß die Station an 16 Tagen Überschreitungen der Feinstaub-Mittelwerte.

Gute Werte in Wesel

Viel besser sieht es hingegen am Niederrhein aus: In Wesel-Obrighoven wurde der Wert nur an einem einzigen Tag im Jahr 2021 übertroffen. In Düsseldorf wurden an der Messstelle Lörick sogar an keinem einzigen Tag die Werte überschritten, an der Corneliusstraße an vier Tagen. Und noch ein Blick nach Duisburg: Die meisten Übertretungen gab es an der Messstelle Kiebitzmühlenstraße mit sieben Tagen, gefolgt vom Rheinhafen (5), Bruckhausen und der Bergstraße (je 4), Kardinal-Galen-Straße (3), Walsum (2) und Buchholz (1). In Duisburg-Ehingen blieben die Feinstaubwerte an jedem Tag unter den Grenzwerten. In Oberhausen gab es an jeweils sechs Tagen Überschreitungen an der Duisburger Straße und an der Mülheimer Straße.

Die Feinstaub-Werte werden durch viele Faktoren wie zum Beispiel ungünstige Wetterlagen beeinflusst. Daher ließe sich pauschal nicht beantworten, warum die Feinstaubwerte im vergangenen Jahr genau gesunken seien. Sicherlich aber zeigten die Luftreinhaltepläne der Städte, zu denen beispielsweise die Umrüstungen einiger Nahverkehrsflotten zählt, Wirkung, so eine Lanuv-Sprecherin auf Nachfrage der NRZ.

Auswirkungen auf die Gesundheit

Die gültigen Luftreinhaltepläne sind eine Konsequenz aus der Klagewelle der Deutschen Umwelthilfe. Zur Diskussion standen auch Dieselfahrverbote in den Städten. Bei der Debatte ging es vor allem um die Einhaltung der Stickstoffdioxidwerte. In diesem Zusammenhang wurde auch immer wieder die Sinnhaftigkeit der EU-Grenzwerte diskutiert. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im vergangenen Jahr ihre Empfehlungen inzwischen verschärft. Sie schlägt vor, den Feinstaubwert auf 15 µg/m3 im Jahresmittel zu begrenzen. Feinstaub habe laut Umweltbundesamt schädlichen Einfluss auf die Gesundheit.