Venlo. Angesichts steigender Coronazahlen hat die niederländische Regierung die Regeln noch einmal verschärft. Es gilt wieder der Mindestabstand.

Die 1,5 Meter Abstandsregel ist in der Niederlande wieder Pflicht. Die Abstandsregel war erst im September abgeschafft worden und Anfang November wurde das Einhalten des Mindestabstands nur dringend empfohlen. Angesichts der steigenden Corona-Infektionen hat die niederländische Regierung den Mindestabstand wieder verpflichtend gemacht.

Diese Maßnahme gehört zum Teil-Lockdown, der seit dem 13. November in den Niederlanden gilt. Für mindestens drei Wochen schließen gastronomische Einrichtungen, Supermärkte und Geschäfte für den täglichen Bedarf bereits um 20 Uhr, nicht essenzielle Geschäfte um 18 Uhr. Sportveranstaltungen finden nur noch ohne Publikum statt und es dürfen höchstens vier Besucher zu Hause empfangen werden.

Kein langer Einkaufsdonnerstag

Für den Ausflug nach Venlo bedeutet das konkret: Die Geschäfte in Venlo sind weiterhin geöffnet, allerdings entfällt der lange Einkaufsdonnerstag in der Venloer Innenstadt, Geschäfte für den nicht dringend nötigen Bedarf (z.B. Modegeschäfte) schließen bereits um 18 Uhr, Bars, Restaurants und Geschäfte für den täglichen Bedarf (z.B. Supermärkte, Drogerien, Tierfachgeschäfte, Großhandel und Optiker) um 20 Uhr. Der Wochenmarkt darf unter Beachtung der geltenden Verhaltensregeln stattfinden.

Seit dem 6. November galt bereits die Maskenpflicht in u.a. Geschäften, Supermärkten, beim Friseur, in Nagelstudios und Tattoo-Studios. Auch für den Besuch in der Bibliothek, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Krankenhäusern und anderen öffentlichen Einrichtungen ist das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Ebenfalls wurde der Corona-Nachweis an mehr Orten verpflichtend, die 3G-Regel gilt nicht nur noch in Gaststätten, Besucher müssen auch in den gastronomischen Außenbereichen (Terrassen), in Theatern, Konzertsälen, im Kino, in Zoos, Schwimmbädern und Fitnesscentern nachweisen, dass Sie geimpft, getestet oder genesen sind. Es gibt einige Ausnahmen für unter 18-Jährige.

Besucher aus Deutschland können ihren in der EU gültigen digitalen Impfnachweis, einen negativen Corona-Test oder Genesenennachweis verwenden.

In der Venloer Innenstadt werden Besucher anhand von Postern über die neuen Regeln informiert und dazu aufgerufen, sich an die neuen Regeln zu halten. Wer gegen die neuen Regeln verstößt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 95,- Euro.

Weitere Informationen finden sich unter www.venloverwoehnt.de.