Am Niederrhein. Zollfahnder haben bei der Kontrolle eines Betriebs am Niederrhein mehrere Verdachtsfälle festgestellt. Acht Strafverfahren wurden eingeleitet.

Bei einer Kontrolle auf einem Betriebsgelände am unteren Niederrhein hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll gleich mehrere Verdachtsfälle festgestellt. Die Zöllner stießen bei der Aktion auf mehrere Arbeiter, die über keine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen verfügten. Auf dem Gelände hätten die Männer landwirtschaftliche Produkte verarbeitet, teilte das Hauptzollamt Duisburg mit. Wo die Kontrolle genau stattfand, wollte der Zoll auf Anfrage nicht mitteilen.

Während der Kontrolle habe sich herausgestellt, dass sich sieben ukrainische Arbeitnehmer nicht ausweisen und sich nicht auf Deutsch verständigen konnten. Drei der Ukrainer - so das Hauptzollamt - hätten über gar keine gültige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung verfügt. Die anderen vier durften sich nur zu touristischen Zwecken in Deutschland aufhalten, da diese lediglich über polnische Visa verfügten. Mit Arbeitsaufnahme erlischt diese Berechtigung.

Zoll-Kontrolle: Verfahren gegen Arbeitgeber eingeleitet

Die Beamtinnen und Beamten leiteten jeweils ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Mit Hilfe von Dolmetschern wurden die Personen vor Ort vernommen. Nach der Kontrolle übergab man sie der Ausländerbehörde.

Auch gegen den Arbeitgeber sei ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf ausländerrechtliche Verstöße eingeleitet worden, teilte das Zollamt mit. Die weiteren Ermittlungen führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Emmerich des Hauptzollamts Duisburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kleve durch. (red)