An Rhein und Ruhr. Nicht generationengerecht, zu wolkig: Vier junge Leute wollen wegen des neuen NRW-Klimagesetzes in Karlsruhe Beschwerde einreichen.
Nach beigelegtem Streit um Luftreinhaltepläne in diversen Städten steht dem Land Nordrhein-Westfalen weiterer juristischer Ärger mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ins Haus. Die DUH unterstützt eine Beschwerde von vier jungen Menschen beim Bundesverfassungsgericht gegen das neue NRW-Klimagesetz. Sie soll umgehend in Karlsruhe eingereicht werden, sobald das am 1. Juli im Düsseldorfer Landtag beschlossene Gesetz veröffentlicht und damit rechtskräftig wird, kündigte die DUH gestern an.
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Das NRW-Gesetz verschärft zwar Klimaziele für die Jahre 2030, 2040 und 2045 - bleibt aber wolkig bei der Frage, wie diese erreicht werden sollen und sagt auch nicht, was bis 2030 passieren soll. Aus Sicht der jungen Kläger wie auch der DUH verstößt es damit gegen die Generationengerechtigkeit. Eben diese hatte das Bundesverfassungsgericht jüngst in einer vielbeachteten Entscheidung zum Bundesklimagesetz angemahnt. Das Gesetz wurde daraufhin nachgebessert.
„Neues NRW-Klimagesetz ist ein Rückschritt“
„Das neue Klimaschutzgesetz in NRW ist ein Rückschritt und übernimmt Vorgaben, die dem 1,5-Grad-Limit nicht gerecht werden“, zitiert die Umwelthilfe Jannis Krüßmann. einen der Beschwerdeführer. Er hoffe, „sich die Gerichte dem Druck der Zivilgesellschaft auf die Politik anschließen“, heißt es weiter in der Mitteilung „Auch die Bundesländer sind in der Pflicht, angemessene Maßnahmen für den Klimaschutz verbindlich umzusetzen“, meint Anwalt Remo Klinger.
Aus Sicht der Umwelthilfe müssen Länder Maßnahmen wie Ausbau der Windkraft, beschleunigte Verkehrswende und mehr Effizienz in Gebäuden gesetzlich festschreiben. Mit jungen Menschen im Alter zwischen 6 und 21 Jahren geht die Umwelthilfe auch gegen Klimagesetze in Bayern und Brandenburg vor.
DUH rechnet mit rascher Entscheidung
Das neue NRW-Klimagesetz war im Landtag auf scharfe Kritik der Opposition gestoßen. Deutliche Worte hatte es auch von Verbänden wie dem BUND gegeben: Geschäftsleiter Dirk Jansen hatte die Landesregierung aufgefordert, den Gesetzesentwurf zurückzuziehen, unter anderem weil er eben nicht im Einklang mit dem vielbeachteten Karlsruher Urteil stehe.
DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch geht davon aus, dass die Beschwerden gegen die Ländergesetze in Karlsruhe vergleichsweise rasch entschieden werden.