Krefeld. Ein Teil der Wiedenhofstraße wird Fußgängerzone. Fahrradverkehr bleibt erlaubt.

Fußgängerzonen werden ja gern als Konzept der 1970-er Jahre gesehen, vielerorts werden sie zurückgebaut. In Krefeld ist die Entwicklung jetzt ganz bewusst eine andere. Die Fußgängerzone in der Innenstadt soll wachsen, das erklärte Ziel: mehr Aufenthaltsqualität für die Bürger.

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Geplant ist, die Wiedenhofstraße von der Evertsstraße bis zum Nordende des Parkplatzes Willy-Göldenbachs-Platz zur Flanierzone zu machen; der Platz an der Alten Kirche sowie die Quartelsstraße sollen einbezogen werden. Die Pläne wurden an diesem Donnerstag (26. November 2020) im Amtsblatt veröffentlicht, teilte die Stadtverwaltung mit. Im Sommer war das Vorhaben in Bezirksvertretung und Stadtrat diskutiert worden.

Erkennbar pragmatische Lösung

Das Vorhaben geht auf eine Initiative von Oberbürgermeister Frank Meyer zurück, heißt es. Der Bereich im Herzen der Innenstadt wird schon jetzt gerne frequentiert, es gibt Gastronomie. Mit Veranstaltungen wie dem Folklorefest ist der Platz an der Alten Kirche ein beliebter Treffpunkt. Die Wiedenhofstraße war bislang als verkehrsberuhigter Bereich durchfahrbar.

Die Umwidmung zur Fußgängerzone setzt erkennbar auf pragmatische Lösungen. So soll in dem Bereich auch Fahrradverkehr weiterhin erlaubt bleiben . Anwohner sollen mit ihren Pkw ihre Stellplätze weiterhin anfahren können. Das Be- und Entladen von Fahrzeugen bis maximal zwölf Tonnen sollen morgens und am Abend möglich bleiben (sieben bis elf Uhr und 19 bis 21 Uhr).

 Dieser Bereich soll Fußgängerzone werden.
 Dieser Bereich soll Fußgängerzone werden. © Stadt Krefeld | Stadt Krefeld