An Rhein und Ruhr. Auch 2020 können Häftlinge in NRW wegen der Weihnachtsamnestie wieder vorzeitig entlassen werden. Corona-Einschränkungen gibt es keine.
Die "Weihnachtsamnestie" wird in Gefängnissen in Nordrhein-Westfalen auch in diesem Jahr trotz der Corona-Pandemie unverändert bleiben. Das bestätigte eine Sprecherin des Justizministeriums auf Anfrage dieser Redaktion. Die in der Rundverfügung "Vorzeitige Entlassung für die im Strafvollzug befindlichen Strafgefangenen aus Anlass des Weihnachtsfestes" getroffenen Regelungen seien bereits seit Langem im Wesentlichen unverändert. Umstände, die in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, seien darin nicht vorgesehen, heißt es aus dem Ministerium.
Bei der sogenannten "Weihnachtsamnestie" ermächtigt der Justizminister des Landes Peter Biesenbach (CDU) die Vollstreckungsbehörden "aus Anlass des Weihnachtsfestes aufgrund einer Prüfung der Umstände des Einzelfalles im Gnadenwege die vorzeitige Entlassung von Strafgefangenen zu veranlassen". Die Einzelfallprüfung werde nur für Gefangene vorgenommen, deren Entlassung sowieso in der Zeit vom 19.11.2020 bis zum 06.01.2021 ansteht, so das Ministerium.
Weihnachtsamnestie: Manche Häftlinge lehnen vorzeitige Entlassung ab
Im vergangenen Jahr waren in Nordrhein-Westfalen durch die Weihnachtsamnestie insgesamt 662 Gefangene vorzeitig entlassen worden, im Jahr 2018 waren es 648. Es gibt allerdings auch immer wieder Gefangene, die eine vorzeitige Entlassung ablehnen. Im vergangenen Jahr traf das auf 69 Häftlinge zu, im Jahr 2018 waren es noch 84.
Über die Zahl der in diesem Jahr in NRW vorzeitig entlassenen Häftlinge kann das Justizministerium derzeit noch keine Angaben machen. Angekündigt sind diese Zahlen für Ende November. Einzelne Vollzugsanstalten haben die Zahl der Häftlinge, die vorzeitig aus ihrer Haft kommen, allerdings bereits genannt. So sind etwa aus der JVA Bochum 13 Gefangene entlassen worden.