Amsterdam. Auch im Berufungsverfahren ist der niederländische Rechtspopulist Wilders wegen Beleidigung schuldig gesprochen worden – bleibt aber straffrei.
Gut sechs Jahre nach einer heftig umstrittenen Hetz-Rede gegen Marokkaner ist der niederländische Rechtspopulist Geert Wilders auch im Berufungsverfahren für Beleidigung schuldig gesprochen worden.
Die Richter sahen am Freitag in Amsterdam die Schuld des Politikers als erwiesen an. Eine Strafe wurde aber nicht verhängt. Auch in erster Instanz war Wilders 2016 schuldig befunden worden, blieb aber straffrei.
Urteil: Wilder hatte mit Rede Grenze zur Meinungsfreiheit überschritten
Mit seiner 2014 gehaltenen Rede hatte der Politiker dem Urteil zufolge die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten. Allerdings wurde er vom Vorwurf der Anstachelung zum Hass und zur Diskriminierung freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 5000 Euro gefordert. Das Gericht aber war der Ansicht, dass der Politiker, der seit Jahren bedroht wird, für seine Äußerungen bereits einen hohen Preis zahlt und verhängte daher keine Strafe.
Wilders Rede aus 2014 hatte die Niederlande empört
Das Urteil hat keine Konsequenzen für das Mandat des Fraktionsvorsitzenden der Partei für die Freiheit (PVV). Die PVV ist mit 20 der 150 Abgeordneten die zweitstärkste Kraft im Parlament.
Wilders hatte Freispruch gefordert und sich auf die Meinungsfreiheit berufen. Er hatte das Verfahren als „politischen Prozess“ qualifiziert und das Justizministerium beschuldigt, die Staatsanwaltschaft zu dem Verfahren gedrängt zu haben. Das Gericht sah aber keine Beweise für eine unerlaubte Einflussnahme.
Bei dem Prozess ging es um eine Rede des Politikers im Frühjahr 2014. Damals hatte er Hunderte Anhänger in Den Haag gefragt: „Wollt ihr mehr oder weniger Marokkaner in den Niederlanden?“ Diese schrien mehrfach: „Weniger, weniger“. Daraufhin sagte Wilders: „Dann werden wir das regeln.“ Die Rede hatte die Niederlande empört. Mehr als 6000 Anzeigen waren erstattet worden. (dpa)