Mönchengladbach. Im Prozess um den vor einer Moschee gelegten Schweinekopf erhielt ein Mann eine Bewährungsstrafe. Verfahren um Hauptangeklagten abgetrennt.
Es ist eine Tat, die 2019 für Entsetzen in der muslimischen Gemeinschaft sorgte: Vor der Moschee an der Mittelstraße in Mönchengladbach hatten Unbekannte in der Nacht zum 28. Mai einen Schweinekopf und einen Beutel mit Schweineblut abgelegt. Drahtzieher soll ein 41-jähriger bekannter Rechtsextremist gewesen sein. Am Freitag musste er sich vor Gericht verantworten, meldete sich aber krank ab. Ein Mitangeklagter, der in der Tatnacht ein Hakenkreuz an die Moschee gesprüht hatte, wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
„Ich war mehr oder weniger zufällig dabei“, sagte der 35-jährige Mitangeklagte vor Gericht. Nachdem er Stress mit seiner Ex-Partnerin hatte, habe er sich in der Tatnacht mit einem Freund getroffen. Dass dieser Freund offenbar von dem 41-Jährigen beauftragt wurde, einen Schweinekopf vor die Moschee an der Mittelstraße zu legen, sei dem 35-Jährigen nicht bewusst gewesen. Auch nicht, als dieser angab, an der Moschee noch kurz etwas erledigen zu müssen. Erst als der 33-Jährige zum Kofferraum ging und den Schweinekopf in einer Metzgereibox zur Moschee trug, habe er verstanden, was sein Freund beabsichtigte. Das Verfahren gegen den 33-Jährigen wurde gesondert behandelt und ist bereits abgeschlossen. Gegen ihn war ein Strafbefehl in Höhe von 1200 Euro verhängt worden.
35-Jähriger ist mehrfach vorbestraft
Der 35-Jährige stehe zu seiner rechten Gesinnung, sei aber nicht rechtsradikal. Aus diesem Grund habe er die Aktion nicht gut gefunden. Trotzdem räumte er ein, anschließend ein rund ein Meter großes Hakenkreuz an die Fassade der Moschee gemalt zu haben. Zuvor hatte er bereits den Schriftzug „Odin statt Allah“ auf den Boden gesprüht. „Ich habe mich mitreißen lassen“, gab der Angeklagte an. Vorlage und Dose habe er zufällig in einem Rucksack dabeigehabt. Er habe den Schriftzug eigentlich an seine Wohnzimmerwand sprühen wollen, stehe aber zu seinen Taten.
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Bei einer Hausdurchsuchung am 27. August 2019 fanden Ermittler in der Wohnung des Angeklagten zwei Butterflymesser, einen Schlagring sowie einen Elektroschocker. Zudem ist der 35-Jährige mehrfach vorgestraft, unter anderem wegen räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls und einem Verstoß gegen das Waffengesetz. Bereits 2005 wurde er wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. „Ihre Gesinnung hat sich offenbar seit 15 Jahren nicht geändert“, sagte die Staatsanwältin.
"Habe einen siebenjährigen Sohn, den ich weiterhin sehen möchte“
Aufgrund der Schwere der Tat und der zahlreichen Vorstrafen beantragte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Weil sich der Angeklagte einsichtig gezeigt habe, sei die Strafe auf Bewährung auszusetzen. „Außerdem rege ich eine Geldauflage an, die an ein Flüchtlingszentrum zu zahlen ist.“ Der Richter verurteilte den Angeklagten zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 900 Euro. „Es tut mir leid und ich nehme die Zahlung gerne an“, beteuerte der Angeklagte. „Ich habe einen siebenjährigen Sohn, den ich weiterhin sehen möchte.“
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Der Hauptangeklagte und mutmaßliche Drahtzieher der Aktion, muss sich zu einem späteren Zeitpunkt vor dem Amtsgericht Mönchengladbach verantworten. Das Verfahren wurde abgetrennt. Ein Termin steht noch nicht fest. (mit dpa)