An Rhein und Ruhr. Die Corona-Soforthilfe des Bundes wird von Studierenden in NRW kaum beantragt. Antragsteller müssen ihre Kontoauszüge vorlegen.

Seit Mitte Juni können Studierende in Notlage Corona-Zuschüsse des Bundes beantragen. Das Angebot nutzen allerdings nur wenige in NRW: Bis zum 20. Juli wurden für die Monate Juni und Juli insgesamt 37.536 vollständige Anträge gestellt, gibt die Arbeitsgemeinschaft der Studierendenwerke in NRW auf NRZ-Anfrage bekannt. Davon konnten 25.067 Anträge bearbeitet und 12.742 Anträge bewilligt werden. Anteilig bedeutet das: Nur sechs Prozent der 620.852 Studierenden in Nordrhein-Westfalen machen von dem Hilfsangebot Gebrauch, nur 2,1 Prozent der Studierenden bekommen tatsächlich Geld.

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Für den Monat Juli zeichnet sich ein ungefähr gleiches Antragsaufkommen ab, erklärt Olaf Kroll von den Studierenwerken gegenüber der NRZ. „Es scheint, dass die Bewilligungsquote der Anträge im Juli höher ist als im Juni“, sagt er. „Dies kann unterschiedliche Gründe haben, ein abschließendes Urteil lässt sich hierzu noch nicht bilden.“ Zu den gestellten und bewilligten Anträgen kommt eine Vielzahl an unvollständig gestellten Anträgen, bei denen die Studierenden die Antragsstellung beispielsweise mitten im Eingabeprozess abgebrochen haben.

Unabhängig von Alter oder Semesterzahl

Um die Soforthilfe können sich Studentinnen und Studenten aus dem In- und Ausland unabhängig von Alter und Semesterzahl bewerben. Allerdings müssen Antragsteller nachweisen, dass sie sich in einer pandemiebedingten Notlage befinden. Dafür müssen sie ihren Kontostand offenlegen. Wer 500 Euro aufwärts auf seinem Konto hat, hat keinen Anspruch auf die Soforthilfe.

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Bei einem Haben von unter 500 Euro gibt es gestaffelte Beträge. Wer also weniger als 100 Euro auf dem Konto hat, erhält 500 Euro Überbrückungshilfe, wer 400 Euro nachweisen kann, hat Anspruch auf 100 Euro Soforthilfe. Eine Notlage ist dann gegeben, dass die Studierenden aufgrund der Corona-Krise ihre Nebenjobs verloren und keine neuen gefunden haben und auch nicht durch ihre Eltern unterstützt werden können. Zunächst kann die Hilfe für die Monate Juni, Juli und August beantragt werden. Insgesamt hat der Bund 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Zwei Drittel hatten einen Nebenjob

Laut einer Erhebung des Deutschen Studierendenwerks gingen vor der Ausbreitung des Corona-Virus rund zwei Drittel der Studierenden einem Nebenjob nach, um ihr Studium zu finanzieren. Viele dieser Jobs, zum Beispiel in der Gastronomie, sind weggefallen. Oppositionspolitiker hatten die Bildungsministerin in den vergangenen Wochen immer wieder kritisiert, weil der Termin für die Beantragung der Zuschüsse immer wieder nach hinten verschoben wurde. Das Ministerium verwies darauf, dass es technisch aufwändig sei, ein neues Antragssystem aufzubauen.